VonGabi Wernerschließen
Im Rechtsstreit um die Saurüsselalm des Freisinger Unternehmers Franz Haslberger gibt es ein Urteil. Der klagende Verein konnte nur einen Teilerfolg erzielen.
Bad Wiessee – Mit der Übernahme der Saurüsselalm am Tegernsee hat der Freisinger Unternehmer Franz Haslberger nicht nur zahlungskräftige Gäste begeistert, sondern sich auch eine Klage des Vereins zum Schutz der Bergwelt beim Münchner Verwaltungsgericht eingehandelt. Doch der juristische Feldzug gegen den Umbau der Alm ist gescheitert. Einen Teilerfolg gibt es für den Verein dennoch.
In den Augen von Bad Wiessees Bürgermeister Robert Kühn (SPD) haben die Richter „ein kluges und salomonisches Urteil“ gesprochen. Denn dass auf der einst landwirtschaftlich genutzten Alm im Söllbachtal künftig keine Sonderveranstaltungen mehr stattfinden dürfen, komme den gegnerischen Parteien entgegen und werde „hoffentlich ein wenig Entspannung“ in die strittige Angelegenheit bringen, sagte Kühn am Freitag nach Bekanntwerden des Urteils.
„Wichtige Infrastruktur für Wanderer“
Das besagt wörtlich: Das Gericht habe die Baugenehmigung aufgehoben, „soweit mit dieser die Durchführung von 15 Sonderveranstaltungen im Jahr genehmigt wurde“. Im Übrigen aber wurde die Klage gegen den Umbau und die Nutzungsänderung der seit Dezember gastronomisch genutzten Alm abgewiesen. Kühn zeigte sich erleichtert darüber, dass damit die hier geschaffene „wichtige Infrastruktur für Wanderer“ bestehen bleiben könne.
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Mit seinem Urteil hat das Gericht nicht weniger klar gestellt, als dass in diesem Fall eine für die Nutzungsänderung nötige Privilegierung vorhanden ist. Der Kläger – obwohl im Grundsatz gescheitert – gab sich nicht unzufrieden. Sein Minimalziel habe der Verein mit dem Urteil erreicht: „Das ist durchaus als Erfolg zu sehen“, ließ der geschäftsführende Vorsitzende, Rudi Erlacher, in einer ersten Reaktion wissen. Dass der Tanzboden am Rand der Außenterrasse so nicht genehmigungsfähig ist und schnellstmöglich weg muss, war als Nebeneffekt schon während der Verhandlung klar geworden. Laut Urteil sind nun auch die Sonderveranstaltungen passé.
Feiern bis in die frühen Morgenstunden
Tatsächlich waren die in der Vergangenheit manchem Anwohner und Naturschützer ein besonderer Dorn im Auge. Zumal es von den Behörden offenbar versäumt worden war, bei diesen Veranstaltungen in geschlossener Runde einen zeitlichen Rahmen festzulegen. Dem Vernehmen nach wurde somit oft bis in die frühen Morgenstunden gefeiert und geschlemmt, ehe ein Shuttle-Service die Besucher zurück ins Tal brachte. Damit ist es nun vorbei. Unangetastet vom Gericht blieben dagegen die wöchentlichen Hüttenabende. Hier gibt es allerdings einen Zapfenstreich. Bis längstens 24 Uhr dürfen die Frühaufs als Pächter die Gäste bewirten.
Was das Scheitern der eigentlichen Klage anbelangt, so will der Verein die Begründung des Gerichts abwarten. Erst dann werde man entscheiden, ob es möglicherweise in Berufung gehe. „Nicht ausgeschlossen“, hieß es dazu.
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