Weil er Angst hatte, zündete ein 35-Jähriger sein Bett in Herzogsägmühle an. Nun steht der Mann, der an Schizophrenie leidet, vor Gericht. Es geht um seine Zukunft.
Peiting/München – Es hätte viel mehr passieren können. Im August 2019 setzte ein 35-jähriger Heimbewohner in Herzogsägmühle sein Zimmer in Peiting in Brand. Der an Schizophrenie leidende Mann fühlte sich von seinen Betreuern verfolgt. Auf der Facebookseite eines Mitarbeiters hatte er elektrische Stühle ausgemacht, die allesamt ihm gelten sollten. Irgendwann wurde sein Gefühl, von einer breiten Öffentlichkeit beschuldigt zu werden, zu groß. Er legte ein Feuer - und stand nun vor dem Landgericht München II.
Zimmernachbar löscht das Feuer
Gottlob sprang damals der Rauchmelder rasch an. Der Zimmernachbar löschte das Feuer. An die Tat selber konnte sich der Mann gar nicht mehr so genau erinnern. Als Raucher hatte er über ein Feuerzeug verfügt. „Wann war der Moment, als Ihnen alles zu viel wurde und Sie mit dem Anzünden begannen?“, versuchte der Vorsitzende Richter Thomas Bott näher an den 35-Jährigen zu kommen. „Hing das mit dem Stimmen hören zusammen?“ Der Angeklagte erwiderte: „Kann schon sein.“
Schon früher hatte er auf harmlose Weise Sachen angekokelt. Der Mann erinnerte sich an Blumen. Jedes Mal hing die Aktion mit einer Wahnvorstellung zusammen. „War es immer ähnliches Wahnerleben oder ganz unterschiedliches?“, hakte der Richter nach. „Also eines ist, dass ich dem Personal Briefe schreibe, über Computer, und mich damit selber umbringe, aber das ist ja absurd“, beschrieb der Mann seine abstrakte Welt. „Sie tun sich schwer, nachzuvollziehen, was passiert ist, als Sie das Bett angezündet haben?“, unternahm der Richter einen erneuten Versuch. „Ich bin erstmal etwas im Zimmer geblieben“, erwiderte der 35-Jährige ausweichend. Mit dem Feuer habe er kein Ziel verfolgt, verriet er schließlich. In seinem Kopf habe eine chaotische Gedankenwelt geherrscht, erinnerte er sich. In Herzogsägmühle habe man ihm Techniken beigebracht, mit den Stimmen zu kommunizieren, indem man einen Termin vereinbaren sollte, an denen man sich mit ihnen wieder beschäftigt, berichtete der Mann. Auf das Problem, auf seine Ängste, getötet zu werden, sei nicht eingegangen worden, fügte er hinzu.
Frage ist, ob er in der Psychiatrie bleibt
Deshalb wolle er auch nicht mehr zurück nach Herzogsägmühle, sondern nach München. wo seine Mutter lebt. Im Prozess geht es nicht um eine Bestrafung des Mannes für den Schaden (ca. 5000 Euro), den er angerichtet hat, sondern um seinen gesetzlich angeordneten Verbleib in der Psychiatrie. Zum Tatzeitpunkt war er schuldunfähig. Bereits als Jugendlicher hatte er unter Wahnvorstellungen gelitten, doch erst mit 19 Jahren bekam er die Diagnose, depressiv und schizophren zu sein. Seitdem lebt er durchgängig in beschützenden Einrichtungen oder in der Psychiatrie. Der Prozess dauert an.
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