Inzwischen macht er eine Therapie

Schläge gegen Freundin: Amtsgericht verhängt Bewährungsstrafe

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Vor dem Amtsgericht musste sich kürzlich ein Wolfratshauser wegen Nötigung und Körperverletzung verantworten.

Zwei Mal hat ein Wolfratshauser seine Freundin attackiert und ihr gedroht. Dafür wurde er nun vom Amtsgericht zu sechs Monaten Haft verurteilt - auf Bewährung.

Wolfratshausen Weil eine Therapie offenbar Früchte trägt, kommt ein 31 Jahre alter Wolfratshauser, der seine Freundin bedroht und geschlagen hat, mit einer Bewährungsstrafe davon.

Im Frühjahr 2018 war der Systeminformatiker mehrmals gewalttätig geworden. Deshalb musste er sich nun wegen Nötigung und Körperverletzung in drei Fällen vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten. Als seine 26-jährige Freundin, mit der er eine gemeinsame Tochter hat, ankündigte, die Beziehung beenden zu wollen, soll der Mann gedroht haben, in dem Fall ihre Schwester und deren Kinder umzubringen. Nach einem verbalen Streit schubste der Wolfratshauser seine Freundin mit beiden Händen zu Boden, dabei brach sich die 26-Jährige einen Finger.

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Zwei Monate später, Ende Mai vorigen Jahres, musste die Frau einen geplanten Urlaub kurzfristig abbrechen. Darüber war der Mann derart außer sich, dass er mit beiden Fäusten auf die Freundin einschlug, diese jedoch glücklicherweise nur an den Armen traf, die sie sich schützend vors Gesicht gehalten hatte.

Als Grund für die Drohung gab der Angeklagte an, dass er Angst gehabt habe, seine Tochter nicht mehr zu sehen. „So wie es mit meinem Sohn aus erster Ehe schon ist“, erklärte der Wolfratshauser. Auch damals hatte sich der heute 31-Jährige nicht immer unter Kontrolle, wie aus einer früheren Verurteilung hervorgeht. „Ich weiß, dass das alles falsch war und ich viel falsch gemacht habe“, erklärte der Beschuldigte.

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Zurzeit laufe die Beziehung gut, bestätigte seine Freundin, die ihre Strafanträge zwischenzeitig zurückgenommen hatte. Auch gegenüber dem Gericht betonte sie, an einer Strafverfolgung kein Interesse mehr zu haben, „weil die Therapie gefruchtet hat“.

„Ich hoffe, dass das anhält“, sagte Richter Helmut Berger. Er verurteilte den Wolfratshauser zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die er für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Als Auflage muss der Verurteilte 1000 Euro an den Verein Frauen helfen Frauen zahlen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte 10 000 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze à 50 Euro) für angemessen erachtet. Rudi Stallein

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