Schlimmer Vorwurf gegen Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee

Hat ein Sparkassen-Kassier der Kirche das Klingelbeutel-Geld geklaut?

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Ein Kassierer der Rottacher Sparkassenfiliale steht vor Gericht. Er soll bei Bareinzahlungen des Pfarrverbandes Tegernsee-Egern-Kreuth mehrfach Geld abgezweigt haben. Was ist dran?

Rottach-Egern – Mehr als 800 Euro soll ein Kassierer der Kreissparkassen-Filiale in Rottach-Egern bei Einzahlungen des Pfarrverbandes unterschlagen haben. Deshalb musste sich der Gmunder nun wegen Untreue vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten. Am ersten Verhandlungstag verweigerte der Angeklagte die Aussage, auch das Urteil steht weiterhin aus. Im Zuge eines zweiten Verhandlungstages sollen nun weitere Zeugen angehört werden. 

Einnahmen aus dem Klingelbeutel und aus dem Kerzenverkauf waren deutlich zurückgegangen

Anfang März 2016 hatte der Kirchenvorstand des Pfarrverbands Tegernsee-Egern-Kreuth im Zuge der Haushaltsplanung Auffälligkeiten bei den Finanzen des vorangegangenen Jahres festgestellt. Das sagten sowohl Monsignore Walter Waldschütz als auch der Verbundspfleger des Pfarrverbands vor dem Amtsgericht aus. Die Einnahmen aus dem Klingelbeutel und aus dem Kerzenverkauf waren deutlich zurückgegangen. Nachdem eine erste Ursachenforschung ergebnislos verlaufen war, bezogen die Verantwortlichen die Revision der Erzbischöflichen Finanzkammer mit ein. 

„Wir hatten zuvor eigentlich immer ein vertrauensvolles Verhältnis zur Kreissparkasse“

Auf deren Geheiß, so der Verbundspfleger, seien zunächst die internen Abläufe auf den Prüfstand gestellt worden. Auch hier ergebnislos. Deshalb habe man am 19. April begonnen, die einzelnen Geldbeträge aus den Kirchen in Tegernsee und Rottach-Egern vor der Einzahlung bei der Sparkassen-Filiale in Rottach-Egern zu zählen. „Wir hatten zuvor eigentlich immer ein vertrauensvolles Verhältnis zur Kreissparkasse“, sagte Waldschütz im Zeugenstand.

Die Mitglieder des Pfarrverbandes begannen fortan, die Einnahmen vorzuzählen

Nach dem Vier-Augen-Prinzip seien rund ein Dutzend der verplombten Sicherheitsbeutel, in denen die Einnahmen aufbewahrt werden, geöffnet und das enthaltene Geld gezählt worden: Münzgeld mit der kircheneigenen Zählmaschine, Scheine händisch. Anschließend habe man das Geld zurück in die Safebags gepackt und neu verplombt, ehe Verbundspfleger und Aushilfsmesner diese gemeinsam in die Rottacher Filiale brachten. 

Der Kassierer zählte das Geld erst am nächsten Tag - entgegen der Arbeitsanweisung

Der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt als Kassierer zuständig war, habe das Geld entgegengenommen, aber nicht sofort gezählt. Entgegen der hausinternen Arbeitsanweisung, wie die Revisorin der Kreissparkasse berichtete. Stattdessen erfolgten Zählung und Buchungen erst am darauffolgenden Tag. Das Ergebnis: Knapp 300 Euro Differenz. 

„Die Beträge in den kleinen Beuteln haben gestimmt, bei den größeren gab es Abweichungen von rund 30 Prozent“

Eine Woche später, am 26. April, gingen die Verantwortlichen des Pfarrverbands nach demselben Prinzip vor. Wieder nahm der Angeklagte das Geld entgegen, wieder zählte er nicht sofort. Und erneut fehlte etwas – diesmal sogar mehr als 500 Euro. „Die Beträge in den kleinen Beuteln haben gestimmt, bei den größeren gab es Abweichungen von rund 30 Prozent“, sagte der Verbundspfleger vor Gericht. Nach der Beurlaubung des Kassiers durch seinen Arbeitgeber habe es keine weiteren Auffälligkeiten gegeben. 

Richter Walter Leitner unterbrach die Hauptverhandlung - die Parteien einigten sich auf einen Fortsetzungstermin

Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern – die Möglichkeit dazu hat er aber weiterhin. Richter Walter Leitner, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verständigten sich darauf, die Hauptverhandlung zu unterbrechen. Der Grund: Beim Fortsetzungstermin kommende Woche sollen weitere Zeugen gehört werden: Zum einen der Kirchenpfleger, der wohl seinerzeit die Münzzählmaschine angeschafft hat. Zum anderen der Verwaltungsleiter, dessen Unterschrift auf den Formblättern der Vorzählung auftaucht

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