VonKatrin Kleinschmidtschließen
Seit vier Jahren ist die Marnbacherin Elisabeth Doll Schöffin. Und hat in dieser Zeit einiges gelernt – für sich und über andere. Die nächste Bewerbung steht schon an.
Weilheim – Elisabeth Doll verbringt gern viel Zeit im Freien. Als Gartenbäuerin und Kräuterpädagogin kennt sich die Marnbacherin bestens in der Natur aus, genießt sie mit allen Sinnen. Passend dazu hat sie einige Ehrenämter, beispielsweise im Gartenbauverein, übernommen. Doch 2018 entschied sie: Sie möchte zusätzlich noch etwas anderes machen. Auf einen Zeitungsbericht hin bewarb sie sich als Schöffin für das Amtsgericht Weilheim – und wurde genommen. Seit 2019 verbringt sie nun nicht nur viel Zeit im Garten, sondern auch regelmäßig einige Stunden im Gerichtssaal. „Es ist spannend“, sagt sie über ihre Aufgabe als ehrenamtliche Richterin. „Ich habe mich weiterentwickelt.“
Termine vor Gericht gehen immer vor
Schöffen werden immer für fünf Jahre ernannt. Interessierte können sich bei ihren Gemeinden bewerben. Ein Ausschuss wählt dann die künftigen Schöffen. „Es sollte ein Durchschnitt durch die Bevölkerung sein“, sagt Verena van der Auwera, Pressesprecherin am Amtsgericht Weilheim und selbst Richterin. Doch nicht jeder könne das Ehrenamt stemmen: Denn wenn ein Schöffe einen Termin bekommen hat, muss er zu diesem auch erscheinen – da sollten keine beruflichen oder privaten Gründe im Weg stehen. „Man muss zeitlich schon flexibel sein“, sagt van der Auwera.
Schöffen brauchen Ausdauer: Manchmal drei Verhandlungen am Tag
Doll ist das. Hauptberuflich arbeitet sie als Hauswirtschaftsmeisterin und betreibt die „Naturküche Wiesenhof“ in Marnbach. Anfang des Jahres bekommt sie mögliche Verhandlungstermine mitgeteilt, die sie sich dann im Kalender markiert und frei hält. „Aber es können auch immer Termine dazu kommen“, sagt van der Auwera. Bei der Marnbacherin hat die Terminplanung bisher gut geklappt. An fünf bis sieben Tagen im Jahr erscheint sie vor Gericht. „Manchmal sind es drei Verhandlungen am Tag.“ Sechs bis sieben Stunden kommen da schon mal zusammen. „Da braucht man Ausdauer.“
Schöffen sind Berufsrichtern gleichgestellt
Die 57-Jährige, deren Kinder bereits erwachsen sind, ist eine von sechs Hauptschöffen am Amtsgericht, zudem gibt es sechs Ersatzschöffen, die im Notfall einspringen. Die ehrenamtlichen Richter sind den Berufsrichtern gleichgestellt, ihre Stimme zählt genauso. Klar gebe es da mal unterschiedliche Ansichten mit Blick auf das Urteil, sagt Doll. Aber bisher „waren wir uns am Ende immer einig“. Vor allem anfangs halfen ihr Erklärungen der hauptamtlichen Richter dabei, sich ein Urteil zu bilden. „Man kriegt einen gewissen Einblick in die Gesetzeslage“, sagt Doll. „Zum Beispiel bei Bewährungsauflagen.“ Und dabei, welche Rolle die psychische Verfassung und das soziale Umfeld des Angeklagten spielen.
Schöffen gesucht: Bewerbung für Amtsperiode von 2024 bis 2028 läuft bereits
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die bei Landgerichten sowie in Amtsgerichten zum Einsatz kommen. Sie werden nur bei Strafsachen eingesetzt und sind Berufsrichtern gleichgestellt.
Derzeit können sich Interessierte für die neue Amtsperiode bewerben. Im Laufe des Jahres werden dann aus den Vorschlägen jene gewählt, die das Amt vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 bekleiden werden. Die Anzahl der Schöffen wird anhand der Einwohnerzahl, für die das Gericht zuständig ist, festgelegt. Derzeit gibt es am Amtsgericht Weilheim sechs Haupt- und sechs Ersatzschöffen sowie noch einmal so viele Jugendschöffen.
Wer Schöffe werden möchte, muss ein Bewerbungsformular ausfüllen und es bei seiner Gemeinde abgegeben. Wer sich für das Amt als Jugendschöffe interessiert, sollte sich an das für seinen Wohnort zuständige Jugendamt wenden. Bewerber „sollten eine gewisse Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen mitbringen“, sagt Verena van der Auwera, Pressesprecherin am Amtsgericht Weilheim.
Voraussetzung für das Ehrenamt als Schöffe ist zudem unter anderem, dass man nicht aufgrund einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter von einem Gericht abgesprochen bekommen hat.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen.
Die Marnbacherin hat aus der Arbeit als Schöffin auch für sich persönlich eine wichtige Erkenntnis mitgenommen: „Ich bin vorsichtiger geworden mit Vorverurteilung“, sagt sie. „Man kennt die Hintergründe eines Menschen oft nicht.“ Als Schöffin darf sie zwar im Vorfeld den Anklagesatz lesen, „ich habe aber keinen Einblick in die Akten“. Damit weiß sie oft nicht, was sie vor Gericht erwartet. „Ich lasse das dann auf mich zukommen. Man muss neutral und unvoreingenommen sein.“ Im Verlaufe der Verhandlung darf Doll auch Fragen stellen. „Ein paar Mal habe ich das schon gemacht.“
Schöffen: Nur in Strafverhandlungen eingesetzt
Schöffen kommen nur in Strafsachen zum Einsatz. In Dolls Verhandlungen ging es unter anderem um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, um Gewalttaten und Diebstahl. Aber auch um Kinderpornografie – die Zahl solcher Fälle vor Gericht sei in den vergangenen Jahren gestiegen, sagt Doll. „Das ist erschreckend.“
Was auch immer in den Verhandlungen aufgedeckt wird, die Marnbacherin behält es danach für sich. „Mein Mann fragt auch nicht nach“, sagt die 57-Jährige. „Da muss man schon eine gewisse Diskretion wahren.“
Doll will sich wieder bewerben
Doll ist froh, dass sie sich für das Amt als Schöffin gemeldet hat. „Man bekommt einen anderen Blick auf die Gesellschaft“, sagt sie. Und sie fühlt sich wohl in der Rolle. „Ich habe einen großen Gerechtigkeitssinn und bin tolerant“ – beides sei für Schöffen wichtig. Ende Dezember endet ihre Dienstzeit. Elisabeth Doll ist schon sicher: „Ich werde mich wieder bewerben.“
