VonElke Robertschließen
So richtig in Fahrt gekommen ist Bernd Liebermann in der jüngsten Sitzung des Schongauer Bauausschusses: Der Mitarbeiter im städtischen Bauamt informierte das Gremium über eine verbale Auseinandersetzung mit dem Bauherrn eines Anwesens Ecke Alpspitzstraße/ Karwendelring.
Schongau – Zum Hintergrund: Die Stadt hatte sich mit diesem in Verbindung gesetzt und ihn darauf hingewiesen, dass der hohe Bretterzaun vor seinem Haus wie vorgeschrieben zeitnah zu begrünen sei. Stattdessen erntete der Mitarbeiter offenbar eine regelrechte Schimpftirade des Bauherrn, die sich unter anderem auch an Stadträtin Bettina Buresch richtete. Man möge ihr einen „schönen Gruß“ ausrichten, sie gehe ihm „gewaltig auf den Zeiger“, zitierte Liebermann den Bauherrn.
Zum einen sei derzeit keine Pflanzzeit, zum anderen müsse man es schon ihm überlassen, von welcher Seite her er den Zaun begrüne, er werde dies nämlich von innen her tun.
„Leicht gerührt“ habe man sich ob dieser Äußerungen gezeigt, formulierte es Liebermann vorsichtig und verheimlichte auch nicht ein kleines, aber durchaus pikantes Detail: Der Bauherr kandidiert wohl auch als Stadtrat bei den anstehenden Kommunalwahlen im März 2020. „Da ist es mir um die Zukunft Schongaus eher bange“, so Liebermann in Anbetracht der Kandidatur.
Zwangsgelder oder Rückbau?
Die Stadtverwaltung will nun einen Rückbau des Bretterzauns veranlassen, denn so, wie er gebaut sei, sei der Zaun nicht genehmigt. „Es werden merkliche Bußgelder fällig, so lassen wir nicht mit uns umspringen“, polterte Liebermann.
Bürgermeister Falk Sluyterman regte in der Diskussion an, den Bauherrn, bevor Zwangsgelder erlassen werden, noch auf dem „kleinen Dienstweg“ zum Einlenken zu bewegen. Berichtet wurde allerdings auch, dass der eher kleine Geldbetrag, den die Befreiung für den Zaun gekostet habe, bis heute nicht beglichen sei.
Stadtbaumeister Sebastian Dietrich steuerte noch einen weiteren Hinweis darauf bei, dass der Bauherr möglicherweise gar nicht vorhabe, sich an die zwingende Vorgabe der Stadt Schongau zu halten: Ein Pflanzraum außen am Zaun sei vom Bauherrn gar nicht vorgesehen.
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