Gericht

Sekundenschlaf führt zu Unfall: 39-Jähriger verurteilt

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Glück im Unglück hatte ein Autofahrer (39), als ihm auf der Rückfahrt vom Skiausflug für einen Moment die Augen zufielen.

Gaißach/Wolfratshausen – Auf der B 13 bei Gaißach geriet der Münsinger auf die Gegenfahrbahn. Die Kollision mit einem entgegenkommenden Pkw ging jedoch vergleichsweise glimpflich aus: Der Unfallgegner zog sich „nur“ diverse Prellungen und Zerrungen zu.

Weil er zuvor „deutliche Zeichen der Übermüdung“ hätte bemerken können, musste sich der Mann jetzt wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Dort reflektierte der Angeklagte das Geschehen „erfrischend offen und ehrlich“, wie der Richter später in seiner Urteilsbegründung sichtlich erfreut bemerkte. Als er nach ein paar Stunden Skifahren am Brauneck losgefahren sei, habe er sich fit gefühlt. „Im Rückstau auf der B 13 habe ich dann gemerkt, dass ich müde werde“, bestätigte der Mann. Deshalb habe er bei McDonalds in Bad Tölz eine Pause einlegen wollen. „Ich dachte, ich schaff’ das noch bis dahin. Aber das war eine Fehleinschätzung.“

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Glücklicherweise erfolgte der Aufprall wegen des Stop-and-Go-Verkehrs bei relativ geringer Geschwindigkeit. Trotzdem hatte sein eigenes Auto danach nur noch Schrottwert. Wie im Strafbefehl, gegen den er Einspruch eingelegt, diesen aber nur auf das Strafmaß beschränkt hatte, verurteilte Richter Helmut Berger den Münsinger zu 45 Tagessätzen zu je 75 Euro (insgesamt 3375 Euro). Wegen seiner „Einsicht und Reflexion“ reduzierte Berger das Fahrverbot von drei Monaten auf einen Monat. 

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