- VonWolfgang Schörnerschließen
Seit zweieinhalb Wochen sind an den Penzberger Badeseen die Badestege gesperrt und die Badeinseln abgebaut. Doch nun scheint sich eine Lösung anzubahnen: Spätestens bis Mitte Juli sollen die Stege wieder offen und die Insel im Wasser sein – mit juristischer Unterstützung.
Penzberg – Spätestens bis Mitte Juli soll die Stadt Penzberg die Badestege wieder öffnen und die Flöße zu Wasser lassen können, vielleicht auch schon früher. Diese Aussage traf der Rechtsanwalt Georg Krafft am Dienstagabend in der Stadtratssitzung. Bis dahin müssen ihm zufolge aber noch ein paar juristische Vorarbeiten erledigt werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Unter anderem geht es um ein Sicherheitskonzept. Es werde „so schnell wie möglich“ geschehen, um die Badesaison zu retten, sagte er. Dass die Gäste am Kirnbergsee auf Gut Hub und am Eitzenberger Weiher das Betretungsverbot bei den Stegen oft ignorieren, kommentierte er gelassen: „Wenn sich die Leute darüber hinwegsetzen, ist es halt so.“
Badesteg-Sperrung: Stadt Penzberg holt sich Fachanwalt
Die Stadt hatte den Experten für kommunales Haftpflichtrecht von der Münchner Kanzlei „Tacke Krafft“ am vergangenen Freitag zu Rate gezogen, um einen Weg aus der Bredouille zu finden. Krafft ist kein Unbekannter: Er vertrat die Stadt vor Gericht bereits wegen eines Unfalls mit einer Badekabine am Eitzenberger Weiher.
Auslöser des aktuellen Badesteg-Problems ist, wie berichtet, ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017. Viele Kommunen reagierten darauf, indem sie Stege sperrten und Badeinseln abbauten. Sie fürchteten in Haftung genommen zu werden, wenn es keine Aufsicht gibt und ein Unfall passiert. Bei der Recherche habe er festgestellt, dass das Urteil ein entgeltpflichtiges kommunales Naturbad betrifft, berichtete Krafft nun im Stadtrat. Beim Gespräch mit einem Richter sei man sich einig gewesen, dass es nicht auf Badestellen ohne Entgeltpflicht – wie in Penzberg – anwendbar ist. Dass dort folglich „nur eine eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht“ gelte und „man „keine Badeaufsichten braucht“. Ein entsprechendes Gutachten habe er gerade für den Riemer Badesee erstellt, wo es Einstiegshilfen, aber keine Aufsicht gibt.
Zur Sicherheit: Dokumentation für Staatsanwaltschaft
Der Rechtsanwalt teilte allerdings auch mit, dass die Stadt die Stege nicht einfach so wieder öffnen kann. Zum einen muss die Beschilderung an den Seen geändert werden. Zum anderen braucht es ein Sicherheitskonzept. Dies sei schon allein „aus Dokumentationsgründen“ nötig, so Krafft. Bestehe nach einem Unfall ein Anfangsverdacht wegen Fehlverhaltens, so Krafft, könne die Stadt dieses Konzept der Staatsanwaltschaft vorlegen. „Sie wird dann das Verfahren sehr wahrscheinlich einstellen.“ Nach den Worten des Juristen muss zudem ein Konsens mit der Versicherungskammer Bayern gefunden werden. Gegebenenfalls müsse auch die Benutzungsordnung für die Campingplätze aufgehoben werden, sagte er.
Badesteg-Sperrung: Anwalt zeigt sich optimistisch
Trotz dieser juristischen Vorarbeiten gab sich Krafft am Dienstag optimistisch: „Ich sehe keine Probleme, die Badeplätze in ihrer bisherigen Form aufrechtzuerhalten.“ Angesichts der aktuellen Bade-Temperaturen gab es im Stadtrat aber auch die Nachfrage, ob es schneller gehen könnte, am besten noch innerhalb dieser Woche. Krafft sagte, dass für das Sicherheitskonzept eine vorläufige Version zunächst ausreicht. Allerdings sei eine Gefahrenanalyse nötig, vor allem Badeinseln seien da problematisch. „Ich möchte auf Nummer sicher gehen, wenn ich mit meinem Namen einstehe“, so Krafft. „Das muss Hand und Fuß haben.“
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