VonAndreas Thiemeschließen
Werden Teile der Leopoldstraße bald zur Tempo-30-Zone? Darüber zofft sich die Stadt mit einem einzelnen Bürger. Der will die Begrenzung der Geschwindigkeit verhindern – und klagt am Verwaltungsgericht.
München - In der Verhandlung wurde zunächst die Geschichte des Falles aufgerollt. Bereits im Dezember 2022 hatte die Landeshauptstadt nämlich bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung auf den Weg gebracht, die auf der Leopoldstraße beidseitig die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Konkret soll zwischen der Martius-/ Franz-Josef-Straße im südlichen Teil bis ungefähr zur Parzivalstraße im nördlichen Bereich das Tempo gedrosselt werden. Also auf einer insgesamt rund 2,3 Kilometer langen Strecke.
Leopoldstraße: Auf 2,3 Kilometern sollen kündig nur noch 30 km/h erlaubt sein
Der Hintergrund: Angeblich sei es dort zu laut, heißt es von der Stadt. Moniert wird „eine qualifizierte Gefahrenlage im Hinblick auf schädliche Lärmimmissionen für die Anwohnerinnen und Anwohner“, erklärt Joel Hollaender, Sprecher des Verwaltungsgerichts. Die Errichtung der Straßenverkehrsschilder erfolgte demnach bereits am 6. Februar 2023.
Städtische Anordnung scheitert am Widerstand eines Anwohners
Doch umgesetzt wurde die städtische Anordnung bislang nicht. Und das liegt an einem Anwohner, der die Stadt bislang erfolgreich ausbremst – und Klage einreichte. Er sagte gestern vor Gericht: „Ich will hier nicht als reiner Streithansel rüberkommen. Aber die Stadt führt unter dem Deckmantel des Lärmschutzes immer mehr Tempo-30-Zonen ein. Das finde ich nicht in Ordnung.“
Bereits auf 85 Prozent aller Münchner Straßen gilt bereits Tempo 30
Tatsächlich erklärte Oberbürgermeister Dieter Reiter bereits Anfang 2021, dass in der Stadt mittlerweile auf 85 Prozent aller Straßen Tempo 30 gilt – es bestehe „kein Anlass, dies generell einzuführen“. Das griff der Anwohner nun auf und sagte: „Durch den erheblichen Verkehr auf der Leopoldstraße kann doch eh keiner 50 km/h fahren.“ Und: „Für eine so lange Strecke braucht es schon gewichtige Gründe, um eine 30er-Zone einzuführen.“
Entscheidend wird nun „das Zahlenwerk“ sein, wie Richter Wolff betonte. Er will prüfen, ob vor Ort tatsächlich Lärmgrenzwerte überschritten werden. Bereits am 6. Juni fand ein Augenscheintermin des Gerichts statt. Heute soll das Urteil fallen.
