VonTobias Gmachschließen
Der Abwasserverband Starnberger See weist Bürger an, sich Geld für Niederschlagsgebühren bei ihren Nachbarn zu holen. Ein Pöckinger Anwalt klagt gegen diese Praxis. Der Finanzchef des Verbands verteidigt sie und sagt: „Wir haben nichts falsch gemacht.“
Landkreis – Für eine Starnbergerin und mehrere Pöckinger ist die Sache eindeutig: Der Abwasserverband Starnberger See verschickt willkürlich Gebührenbescheide an einzelne Haus- und Wohnungseigentümer. Sie müssen sich das Geld dann selbst von ihren Nachbarn holen. Eine Unverschämtheit in den Augen der Bürger. Der Abwasserverband wehrt sich und stellt klar: Es gibt die Möglichkeit, einzelne Kostenbescheide zu bekommen. Und außerdem: Die Satzung sei durch die Regierung von Oberbayern geprüft und erlaube es, einen so genannten Gesamtschuldner zu bestimmen – also einen für alle. Andreas Hiel, der die Abteilung Finanzen leitet, sagt: „Wir haben nichts falsch gemacht.“
Die umstrittenen Bescheide sind Gegenstand eines Verfahrens am Verwaltungsgericht München. Der Pöckinger Anwalt Holger Haß klagt gegen den Abwasserverband. Er ist mit seiner Frau und einem Nachbarn selbst betroffen und sagt: „Die Satzung ist fehlerhaft. Sie muss weg.“ Ursprünglich war die Verhandlung für den vergangenen Donnerstag angesetzt. Haß bat allerdings um Vertagung, weil der Abwasserverband seiner Aussage nach kurzfristig noch ein etwa 120-seitiges Schriftstück eingereicht hatte. Einen neuen Termin gibt es laut der Presseabteilung des Verwaltungsgerichts noch nicht.
Verärgert ist auch die Starnbergerin Marion Eisenberger: „Es kann nicht sein, dass ich für andere zahlen soll.“ Sie sei in einem Gebührenbescheid aufgefordert worden, für insgesamt fünf Anlieger 256,24 Euro zu überweisen.
Der Hintergrund des Konflikts um die Niederschlagsgebühr
Der Hintergrund des Konflikts: Wenn Regenwasser oder geschmolzene Schneemassen in öffentliche Abwasserkanäle laufen, werden Niederschlagsgebühren fällig. Sie berechnen sich nach der versiegelten Fläche auf dem Grundstück, von dem das Wasser abfließt. Wer breite Zufahrten, große Terrassen oder Parkplätze hat, auf denen nichts versickert, zahlt mehr.
Kompliziert wird es, wenn es mehrere Eigentümer auf einem Grundstück gibt. Laut Finanzchef Hiel verschickte der Verband etwa 2500 Bescheide an Gesamtschuldner. Er spricht in diesen Fällen von „ungeklärten Grundstücksverhältnissen. Wenn sich die Leute den Hausverwalter sparen, müssen wir uns einen Ansprechpartner rauspicken.“ Zum Vorwurf der Willkür sagt Hiel nur: Der Verband wähle, wenn möglich, Bürger aus, die länger auf dem Grundstück wohnen, und verschone ältere oder gebrechliche Menschen.
Wenn sich die Bürger nicht einigen können, wird‘s kompliziert
Der Gesamtschuldner werde informiert, sich mit seinen Miteigentümern in Verbindung zu setzen. Heißt: Wenn sich die Bewohner des Grundstücks nicht unbürokratisch einigen können, müssen sie die Anteile an der versiegelten Fläche bestimmen. Bei schwierigen Nachbarschaftsverhältnissen kann das zu komplizierten Rechnereien führen. Wenn der Verband die Anteile auf Privatgrund selbst ausrechnen würde, wäre das laut Hiel „ein massiver Personalaufwand. Und das würde ja dann wieder auf den Gebührenzahler zurückfallen“. Wer als Gesamtschuldner kein Geld von den Miteigentümern eintreiben will, muss sich zumindest ihre Unterschriften holen. Dann könne, so Hiel, ein „Antrag auf Mehrfacheigentum“ und damit auf einzelne Bescheide gestellt werden. Auf die Anteile einigen müssen sich die Nachbarn aber trotzdem.
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Im Fall des Anwalts Haß gehe es um rund 600 Euro. Er zweifelt auch das Verfahren an, mit dem die Anteile versiegelter Flächen für die Grundstücke bestimmt wurden. Er habe recherchiert, dass sie mittels GPS ermittelt wurden – deshalb gebe es Ungenauigkeiten. Hiel vom Abwasserverband widerspricht und beruft sich auf eine Analyse per Flugzeug. Außerdem hätten die Eigentümer die Flächengrößen zur Kontrolle bekommen.
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Der Kanalbetreiber hat auf die Beschwerden reagiert
Der Kanalbetreiber hat laut seinem Finanzchef auf die Beschwerden reagiert: „Wir haben eine Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zur Satzung erbeten.“ Deren Pressesprecherin Verena Gros sagt nur, sie könne zu laufenden Gerichtsverfahren nichts sagen.
Marion Eisenbergers Fall ist inzwischen geklärt – „nach einem Vierteljahr hin und her“, sagt die Starnbergerin. Sie muss überhaupt nichts zahlen, weil sie mit Fotos nachwies, dass auf ihrem Grundstück gar kein Wasser vom Gehweg in den Kanal fließt. Eisenberger: „Es fließt in die Gärten. Da ist weder ein Gully noch ein Gitter.“
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