VonGerti Reichlschließen
Tegernsee - Wer an einem steilen Hang baut, konnte bisher aus dem Kellergeschoss eine normale Wohnebene machen. Damit ist jetzt Schluss. Einen Streitfall gab's noch.
Die steile Hanglage vieler Grundstücke in Tegernsee stellt Bauherren vor Herausforderungen. In vielen Fällen nutzen sie die Lage aber auch aus, um aus einem Kellergeschoss eine normal bewohnbare Ebene zu machen. Der Trick: Das für die Baustelle abgegrabene Erdreich wird nicht mehr aufgefüllt. Diesem Vorgehen hat die Stadt bereits im November 2015 einen Riegel vorgeschoben und die Gestaltungssatzung geändert. Im Kern muss es seitdem so laufen: Häuser, die an steilen Hängen gebaut werden, müssen sich dem Gelände anpassen und nicht anders herum.
Ein Haus an der Ellingerstraße am Leeberg beschäftigte nun den Bauausschuss. Der Bauherr hatte das Untergeschoss komplett freigelegt, so dass es wie ein zusätzliches Stockwerk aussieht. Der Stadt war dies bei der Genehmigung aber nicht aufgefallen, weil die Pläne offenbar „ungenau“ gezeichnet waren. Schon Ende 2015 hatte die Stadt den freigelegten Keller moniert und den Bauherren aufgefordert, das Gelände aufzufüllen. Inzwischen fand ein Ortstermin statt, bei dem der Fall ausführlich diskutiert wurde. Weil die geänderte Gestaltungssatzung zum Zeitpunkt der Baugenehmigung noch nicht galt, bekam der Bauherr jetzt Recht: Er muss das Gelände nicht auffüllen. „Das ist in Zukunft anders“, betont Bürgermeister Johannes Hagn (CSU). „Die neue Satzung gibt klare Regeln vor."
