Tag 3 im Erörterungstermin zur Wasserschutzzone

Einwender stellen Altrechte als Grundlage infrage

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Starke Einschnitte für Landwirte und Grundstückseigentümer bringt die geplante Erweiterung der Wasserschutzzone mit sich.
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Der heutige Mittwoch - der dritte Tag des Anhörungstermins zur Ausweitung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing - war gewissermaßen der erste, an dem ohne störende Zwischentöne erörtert wurde.

Nach den Vorfällen an den ersten beiden Tagen, als sogar die Polizei gerufen wurde (wir berichteten), führte Sitzungsleiter Stefan Köck den Termin diesmal sehr umsichtig und gewährte Anwälten wie Experten Raum. Selbst der Umgang mit Rechtsanwalt Thomas Schönfeld, der am Dienstag noch des Saales verwiesen worden war, verlief unbelastet. Ärger abgehakt.

Einzig Stadtwerke-Anwalt Rudolf Häusler ließ sich eine gewisse Genervtheit anmerken, als es um die Themen Altrechte, Alternativen zu den Mangfallquellen, Bedarf und Wassermengen ging. „Es geht nicht um Bedarf“, blaffte er, als Schönfeld wissen wollte, wie viel Wasser die Stadtwerke München (SWM) über zehn Jahre an die Münchner Umlandgemeinden verkauft haben. „Wir haben 120 Millionen Kubikmeter Jahresbedarf, 80 Prozent davon kommen von hier. Da braucht man nicht mit Bedarf kommen. Da bin ich fertig.“

Besagte 120 Millionen Kubikmeter Wasser setzen sich laut SWM so zusammen: 93 Millionen aus dem Mangfalltal, 22 Millionen aus Oberau im Loisachtal und sechs Millionen aus der südöstlichen Münchner Schotterebene. Und noch etwas ist im Landkreis besonders praktisch: Eine eventuelle moderate Mengenreduzierung scheidet aus, weil man die Brunnen nicht drosseln könne – also 100 Prozent oder nichts. Häusler: „Wir müssten die Quellen dann zubetonieren.“

Auch auf Diskussionen über das über 100 Jahre alte Recht, kostenlos Wasser aus dem Mangfallgebiet beziehen zu dürfen, wollten sich die SWM nicht einlassen. Das hatte Häusler schon am ersten Tag deutlich gemacht, als er bei seiner einführenden Stellungnahme feststellte: „Die sogenannten Altrechte nehmen wir raus.“

Dabei setzen die Einwender darauf, diese Rechte, die aus dem Münchner Besitz der Grundstücke im Mangfalltal vor 1908 erwachsen, zu kippen. Dann müssten die SWM sich in einem neuen Verfahren um die Rechte bemühen. Für Häusler sei es nicht nachvollziehbar, wie man eine seit über 100 Jahren bewährte Versorgung überhaupt infrage stellen könne.

Die Einwender sehen die Altrechte keineswegs gesichert. Für sie geht es auch um die Frage, ob es gerade die bestehenden Quellen sein müssen. Alternativen würden die Grenzen des Schutzgebiets verändern – wie die Idee, die Reisachquelle so zu modifizieren, dass die Schlierachrinne nicht mehr genutzt wird. Dann wäre Miesbachs Norden weniger eingeschränkt. Doch das ist aus Sicht der Stadtwerke angesichts der bestehenden Mengen und fehlender Alternativen nicht möglich.

Wie sehr die Verdopplung der Schutzzone in die Rechte der Betroffenen eingreift, hatte sich am Dienstagnachmittag gezeigt. Ein Einwender will in der Schutzzone IIa künftig eine Pferdeaufzucht betreiben. Geht überhaupt nicht, obwohl Pferdemist deutlich weniger Kolibakterien aufweist. „Sind 25 Pferde wirklich so relevant angesichts dieser gigantischen Wassermenge für München“, wollte Thomas Eichacker, der zuständige Abteilungsleiter am Landratsamt wissen. Ja, bestätigten Gesundheitsamt und Landesamt für Umwelt.

Wann der Erörterungstermin fortgesetzt wird, ist offen. Eichacker und Köck wollten sich gestern nicht mehr festlegen – nur so viel: Alle werden mit ausreichender Frist eingeladen. Neben Einwendern mit und ohne anwaltlicher Vertretung stehen noch die vier betroffenen Kommunen Miesbach, Valley, Warngau und Weyarn sowie die Träger öffentlicher Belange aus.

CSU-Kreistagsvorsitzender Josef Bierschneider mahnte indes gestern im Kreisausschuss, „dass die kommenden Termine anders ablaufen“. In Gesprächen mit anwesenden Landwirten habe er großen Unmut über den Verlauf gespürt. Landrat Wolfgang Rzehak (Grüne) versicherte, dass keiner der Beteiligten bevorzugt oder benachteiligt werde.

ddy

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