Jugendhilfe

Teilhabe statt Ausgrenzung: Landkreis Miesbach treibt Inklusion voran

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Elisabeth Dasch (SPD) leitet den Unterausschuss.
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Der Kreis Miesbach treibt die Inklusion voran: Akteure der Jugendhilfe haben in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschuss die Ziele der SGB-VIII-Reform formuliert.

Landkreis – Seit 2021 besteht im Jugendhilfeausschuss der Unterausschuss zur Umsetzung der Reform des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) im Landkreis Miesbach. Wie berichtet, hat die Reform eine verbindlichere Inklusion zum Ziel, also die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher. Die Reform soll bis 2028 umgesetzt werden.

Wie das in der Praxis funktioniert, damit befasst sich der Unterausschuss mit seiner Vorsitzenden, Kreisrätin Elisabeth Dasch (SPD). In der jüngsten Jugendhilfeausschusssitzung berichtete sie über die bisherige Arbeit des Unterausschusses, in dem neben Kreisrätin Elisabeth Janner (Grüne) auch Wolfgang Hodbod von der Caritas, Anna Porer von der Diakonie-Jugendhilfe, Tina Schäffler vom Verein für Jugend- und Familienhilfen sowie Vertreter des Landratsamtes sitzen.

Demnach hat der Ausschuss im laufenden Jahr drei Mal getagt, die nächste Sitzung ist für November anberaumt. Dann wollen sich die Mitglieder mit den Aufgaben des Bezirks Oberbayern befassen, der bislang für die Behindertenhilfe zuständig ist. Diese soll im Zuge der Reform mit der Kinder- und Jugendhilfe in der Zuständigkeit des Landkreises verschmolzen werden.

Zunächst formulierten die Mitglieder konkrete Ziele, die mit der Reform im Kreis Miesbach erreicht werden sollen. Dazu zählen das „Schärfen eines inklusiven Selbstverständnisses“, wie Dasch erklärte sowie ein neues „Behinderungsverständnis“. Dieses begreife eine Behinderung nicht als Eigenschaft und Defizit einer Person, sondern nimmt Umweltfaktoren in den Blick, die die Teilhabe von Behinderten am gesellschaftlichen Leben einschränken. Entsprechend ist Barrierefreiheit das dritte Ziel der Reform des SGB VIII.

Um herauszufinden, welche Einrichtungen im Landkreis von der Reform überhaupt betroffen sind, erhob der Ausschuss sämtliche Akteure der Jugendhilfe. Insgesamt sind es 715. „Wir waren selber überrascht über die sehr große Zahl“, so Dasch. Allerdings seien nicht alle gleichermaßen von der Reform betroffen.

Anschließend diskutierte der Ausschuss über eine Umstrukturierung der Jugendhilfe zu einer sozialraumorientierten Organisation. Hintergrund ist, dass sich die 17 Kommunen im Landkreis teils deutlich unterscheiden, etwa in der Verkehrsinfrastruktur oder in den Wohnformen. Alle Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe müssten das berücksichtigen, um bedarfsgerecht zu sein. Der Landkreis soll die Kommunen bei der Entwicklung entsprechender Angebote begleiten. Wie es im Unterausschuss weitergeht, hängt nicht zuletzt von den Handlungsempfehlungen ab, die das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) gibt. Außerdem soll 2024 ein Verfahrenslotse eingesetzt werden. „Wir wissen noch nicht, wo der angegliedert ist und wie das ausgestaltet ist“, so Dasch.  

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