VonJosef Hornsteinerschließen
Ab Christi Himmelfahrt greift Tirol hart durch, um den Verkehrsfluss zu regulieren. Die Behörden sperren gezielt Stau-Ausweichrouten. Ziel ist es, die ländliche Ruhe zu bewahren und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen.
Seefeld in Tirol – Georgios Chrysochoidis (FL – Für Leutasch) hätte es gerne schon auf deutscher Seite gehabt: Ein Abfahrverbot von der Bundesstraße 2 nach Mittenwald. Dann hätte man nämlich dem Durchfahrtsverkehr durch den Geigenbauort und weiter durch sein Leutaschtal, wo er als Bürgermeister regiert, schon von Anfang an den Garaus machen können. Doch so bleibt nichts anderes übrig, als lediglich mit Schildern darauf hinzuweisen, dass jetzt an Christi Himmelfahrt sowie in den Pfingstferien die Verkehrsteilnehmer nicht nach Mittenwald abfahren sollen, wenn es sich auf der B 2 staut. „Leider ist das auf deutscher Seite nicht erlaubt“, stellt Chrysochoidis fest. Leider.
Die Tiroler Landesregierung geht ab Donnerstag, 9. Mai, gegen Fahrzeugführer vor, die durch Schleichwege die Staus auf Bundesstraßen und Autobahnen auf dem Weg nach Italien und zurück umfahren wollen. Damit verstopfen sie nämlich die Ortsgassen. Deshalb wird es auf der Nord-Süd-Tangente, unter anderem über das Seefelder Plateau sowie am Fernpass, an zahlreichen Stellen verboten sein, von der Transitroute abzufahren. Die Strafen für Uneinsichtige sind empfindlich und können bisweilen in dreistelliger Summe hoch sein. Doch was bedeutet das nun für Grenzgänger, Pendler und Tagesausflügler aus Bayern? Darf ich zum Tanken rüberfahren? Was ist, wenn ich jemanden in Seefeld besuchen möchte? Und darf ich zum Austreten abfahren?
Das müssen Einheimische in Grenzgebieten nun wissen bei der Fahrt über die Grenze
In erster Linie haben Landkreisbürger, die an Wochenenden oder Feiertagen nach Tirol wollen, nichts zu befürchten. Beispielsweise darf auch an diesen Tagen in Scharnitz getankt, in Seefeld ein Restaurant besucht oder in Leutasch ein Wanderparkplatz angefahren werden. „Wenn das Ziel direkt im Plateau liegt, lassen die Polizisten oder Behördenmitarbeiter denjenigen durch“, erklärt Oberst Günther Salzmann, Leiter der Landesverkehrsabteilung Tirol, gegenüber dem Tagblatt. Doch wird mit Zeitverlust zu rechnen sein: Denn die Beamten werden an fast allen Ausfahrten präsent sein, kontrollieren – und verbieten unter Umständen auch eine Abfahrt, wenn nicht schlüssig versichert werden kann, dass keine Ausweichroute zum Gardasee gesucht wird.
Wer illegal die Ausweichroute nimmt, macht sich strafbar
Durchreisende dürfen jedoch nach wie vor zum Austreten an Tankstellen oder Parkbuchten ausfahren. Wer jedoch illegal die Ausweichrouten nimmt, kann sich strafbar machen. Auch wenn die Beamten merken, dass der Autofahrer über sein Fahrziel gelogen hat. Dies sei zwar schwerer zu überprüfen, aber nicht unmöglich, sagt Salzmann. Wenn beispielsweise an der Ausfahrt Seefeld jemand behauptet, er möchte dort nur zum Essen und dann die Landesstraße 14 durch Leutasch über den Telfser Berg fährt, um auf die Autobahn 13 in Richtung Brenner zu gelangen, könnte theoretisch mit Bußgeldern von bis zu 220 Euro bestraft werden. „Wir hoffen, dass es etwas bringt“, sagt Chrysochoidis.
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Mit Grausen erinnert sich nicht nur er an das Verkehrschaos in den Faschingsferien zurück. Auch Mittenwalds Bürgermeister Enrico Corongiu (SPD) war entsetzt über die Blechlawine, die durch seinen Ort rollte und stundenlang den Verkehr lahmlegte. In den Osterferien gab es deshalb nicht nur Hinweisschilder, die Autofahrer baten, auf der Bundesstraße zu bleiben. Es kamen auch Polizisten auf Motorrädern zum Einsatz. „Das hat gut funktioniert“, sagt Corongiu. Ähnliches wird nun in den Pfingstferien passieren.
Die Abfahrverbote werden übrigens auch in Navigationsgeräten wahrgenommen. Bedeutet: Auch das Navi wird einen Autofahrer nicht auf eine Schleichroute führen, um einen Stau zu umfahren.
Die Fahrverbote:
gelten generell an starken Reisetagen im Großraum Seefeld vom 8. Mai bis 13. Oktober 2024 an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 19 Uhr sowie zusätzlich am 10. Mai, 17. Mai sowie am 3. Oktober 2024. Wo genau gesperrt ist, können Interessierte auf der Homepage des Landes Tirol unter www.ti rol.gv.at/Verkehr/Verkehrs-und-seilbahnrecht/ nachlesen.
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