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Ein schrecklicher Unfall sorgte Mitte November 2018 für Diskussionsstoff. Ein Benediktbeurer (86) wollte mit seinem E-Bike zwischen Unter- und Obersteinbach die B 472 überqueren. Dabei wurde er frontal von einem aus Richtung Bichl kommenden VW-Transporter erfasst.
Bad Heilbrunn/Wolfratshausen – Der Senior erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen. Das Unglück hätte verhindert werden können, wenn der 86-Jährige die an dieser Stelle vorhandene Fußgänger- und Radfahrer-Unterführung genutzt hätte. Der Transporter-Fahrer, ein 23-jähriger Penzberger, musste sich am Montag wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten: Er wurde zu 4500 Euro Geldstrafe verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, dass er bei dem Unglück mit rund 90 km/h unterwegs war. Erlaubt ist dort nur Tempo 70. „Mit dieser Geschwindigkeit hätte er die Kollision vermeiden können“, argumentierte die Staatsanwältin.
Der Beschuldigte beteuerte, an jenem Mittag bei sonnigem Wetter auf trockener Fahrbahn mit maximal Tempo 80 durch die Kurve gefahren zu sein. Wegen eines defekten Turboantriebs habe der T5 gar nicht mehr hergegeben. Als er den Radler bemerkte, habe er sofort eine Vollbremsung eingelegt und sei leicht nach links ausgewichen. Der Senior habe seiner Erinnerung nach keine Reaktion gezeigt. Durch den Aufprall wurde er mehr als 30 Meter durch die Luft geschleudert.
Ein Kfz-Sachverständiger bestätigte nach der Auswertung der Bremsspuren am Unfallort, dass der Angeklagte in dem Augenblick, als er auf die Bremse stieg, tatsächlich 90 km/h gefahren sein muss. Den Berechnungen zufolge traf er den Radler mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 64 Stundenkilometern. Trotz dieses Tempos, so der Gutachter, hätte er den Unfall mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeiden können, wenn er seinen Transporter statt nach links nach rechts aufs Parkett gelenkt hätte. „Dann wäre der Radler eventuell gerade vorbei gewesen.“
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„So cool ist aber kaum einer, dass er in der Situation so reagiert“, meinte Richter Helmut Berger nach den Ausführungen des Gutachters und regte an, das Verfahren „wegen geringer Schuld“ gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft war damit nicht einverstanden. Berger verurteilte den Penzberger zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro, verzichtete jedoch auf ein Fahrverbot. Ein solches von zwei Monaten sowie 120 Tagessätze hatte die Staatsanwältin beantragt. Das Gericht sah ein „enormes Mitverschulden des Opfers“ gegeben, das die Vorfahrt missachtet und die schützende Unterführung ignoriert hatte.
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