Egling - Im Streit um die Befeuerung der Trocknungsanlage mit Braunkohlestaub stehen sich die Lager immer noch unvereinbar gegenüber. Nun meldet sich der Gutachter, Umweltsachverständige und Diplom-Chemiker Rüdiger Schmidt erneut zu Wort.
Auf Betreiben von Alt-Landrat Manfred Nagler nimmt Schmidt in einem Brief an Umweltminister Marcel Huber Stellung zu den Antworten, die der Staatsminister im Mai zu dem Vorhaben in Feldkirchen gab. Huber hatte darin erklärt, dass relevante Schwermetallemissionen bei Einhaltung des Staubemissionsgrenzwertes ausgeschlossen werden könnten. Eine Aussage, die aus Schmidts Sicht „nicht haltbar ist“. Denn seiner Meinung nach haftet ein Teil der Schwermetalle am Feinstaub und würde somit „nach draußen gelangen“. Das betreffe die nichtflüchtigen Schwermetalle wie Nickel oder Chrom. Andere Schwermetalle seien allerdings leichtflüchtig, vor allem die besonders toxischen wie Quecksilber, Arsen, Atimon, Zink, Zinn und Cadmium und würden deshalb direkt am Futter kondensieren. Laut Schmidt würde so „der gesamte Quecksilbergehalt in der Braunkohle in die Atmosphäre emittiert, auch wenn eine Waschreinigung nachgeschaltet“ würde. Denn Quecksilber könne „nicht durch Wasser, sondern nur durch Aktivkohlezugabe gebunden werden“, etwa in einem Schlauchfilter.
Nach Meinung des Umweltsachverständigen ist Braunkohle „von allen fossilen Brennstoffen am höchsten mit Schadstoffen belastet und weist zudem den höchsten CO2-Emissionsfaktor auf“. Schmidts Fazit: „Die Umstellung auf Braunkohlebefeuerung kann absolut nicht mehr als zeitgemäß betrachtet werden.“ Auch weil „sämtliche Schadstoffe in der Braunkohle direkt dem Futtermittel zugeführt werden“. Ausschließlich gasförmige Brennstoffe wie Erdgas oder Flüssiggas seien deshalb für solche Trocknungsanlagen geeignet.
(cjk)