- VonNicolas Bettingerschließen
Jürgen Göttlicher aus Tuntenhausen hat sich so auf den Besuch seiner künftigen Ehefrau (28) aus Kenia gefreut. Doch überraschend darf sie nicht einreisen. Über eine dramatische Liebesgeschichte mit schweren Anschuldigungen.
Tuntenhausen/Nairobi – Es hätte alles so schön werden können. Jürgen Göttlicher aus Tuntenhausen stand kurz davor, seine Liebe aus Kenia, eine 28-jährige Frau aus dem Küstenort Msambweni, endlich persönlich zu treffen. Beide hatten sich Anfang Juni über eine Dating-App kennengelernt, und es harmonierte – wenn auch aus der Ferne – sofort. „Wir verstehen uns super und führen bereits eine Beziehung“, sagt der sichtlich aufgewühlte 58-jährige Tuntenhausener gegenüber dem OVB. In der Realität haben sie sich noch nicht getroffen, aber: „Wir haben vor einigen Wochen gemeinsam entschieden, dass sie zu mir nach Deutschland kommt, zunächst einmal vom 15. bis zum 31. Juli“, erzählt er vom ursprünglichen Plan. Sogar Heiratspläne verfolgten die beiden bereits. Doch es kam anders.
Göttlichers neue Partnerin arbeitet in Kenia als selbstständige Fitnesstrainerin für Frauen. „Ihr Einkommen ist sehr schwach, was eigentlich überall in dieser Region vorzufinden ist“, erklärt der Tuntenhausener. Um die Beziehung der beiden über Telefonate und Videoanrufe hinaus zu festigen, sollte nun ein persönliches Treffen folgen. Laut dem IT-Produkt-Manager habe man ein Schengen-Visum beantragt, das die Frau zur Einreise nach Deutschland benötigt. „Am 20. Juni hatte sie einen Vorsprechtermin in Nairobi, zu diesem Termin musste sie extra anreisen“, erinnert sich der Tuntenhausener.
Der Schock am 7. Juli
Drei Tage später schickte der 58-Jährige eine Verpflichtungserklärung der Ausländerbehörde Rosenheim nach Nairobi. Er versicherte darin, für alle Kosten des Aufenthaltes, inklusive für die Rückreise der Kenianerin, aufzukommen. „Alles doppelt und dreifach“, sagt Göttlicher. Mehrere Mail-Anfragen bei der deutschen Botschaft in Nairobi zum Status des Schengen-Visums seien unbeantwortet geblieben, erzählt er.
Am 7. Juli sei seine neue Partnerin erneut nach Nairobi gereist, um ihren Reisepass und die Visadokumente abzuholen. Doch dann der Schock: Ihre Einreise wird abgelehnt. Für beide ein schwerer Rückschlag, „den ich nicht fassen kann“, erzählt Göttlicher. „Ich habe nach der Ablehnung die deutsche Botschaft in Nairobi gebeten, die Freigabe des Schengen-Visums zu erteilen, da ich für alles bürgen muss, auch die Rückkehr in ihr Heimatland.“ Erfolglos.
„Begründete Zweifel an Ihrer Absicht, auszureisen“
Etliche Anrufe, Mails und Fax-Nachrichten an die deutsche Botschaft verliefen zunächst ins Leere. Irgendwann sei dann doch eine Antwort gekommen: „Ich habe eine Nachricht vom Consular Department erhalten und es hieß, der Schengen-Visa-Prozess muss erneut gestartet werden.“ Für Göttlicher eine Farce und ein echter Skandal. Gerade im Hinblick auf die Begründung der abgelehnten Einreise der Kenianerin.
Konkret heißt es in dem Schreiben, dass die Auslandsvertretung Nairobi den Visumantrag geprüft und abgelehnt habe. Der aufgeführte Grund: „Es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten auszureisen.“ Die negative „Rückkehrprognose“ der Botschaft wird vor allem damit begründet, dass der ledigen Frau offenbar eine familiäre Verwurzelung in ihrem Heimatland fehle und dass auch trotz angegebenem Arbeitsverhältnis keine wirtschaftlichen Nachweise vorhanden seien. Auf ihrem Konto befänden sich umgerechnet nur rund 75 Euro, was nicht genüge, um eine ausreichende wirtschaftliche Verwurzelung zu belegen. Negativ legt die Botschaft der Frau außerdem aus, dass sie bisher in der Vergangenheit kein Schengen-Visum hatte.
Schwere Vorwürfe gegen den Staat
Für Göttlicher alles keine wirklichen Gründe: Seiner Meinung nach, die er auch durch persönliche Kontakte zu einem Münchner Konsulat bestätigt sehen will, gehe es dem deutschen Außenministerium primär darum, „geschäftstüchtige und reiche Menschen nach Deutschland einreisen zu lassen“. Demnach sollten arme Menschen „bitte nicht nach Deutschland einreisen“, wozu man stets ausreichend Gründe zur Ablehnung finde.
Göttlicher: „Das deutsche Außenministerium verstößt gegen das deutsche Grundrecht. Es ist keine Gleichberechtigung und Chancengleichheit zwischen Arm und Reich gegeben und erkennbar.“ Der 58-Jährige spricht sogar von „Menschenrechtsverletzungen“. Der Tuntenhausener habe bereits das Verwaltungsgericht in Berlin kontaktiert. Zunächst blieb eine Antwort auf seine Beschwerde aus. Göttlicher bedauert, „dass es dem deutschen Staat wirklich nur noch um die finanziellen Belange geht und nicht mehr um den Menschen selbst“. Doch was sagen die Verantwortlichen zu diesen schweren Vorwürfen?
Was sagt das Auswärtige Amt?
„Das Visumverfahren des Auswärtigen Amts fußt in jedem einzelnen Fall auf Recht und Gesetz“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt auf OVB-Anfrage. Prüfung und Entscheidung erfolgten nach den geltenden Regelungen und berücksichtigten die Tatbestände und vorgelegten Unterlagen des Einzelfalls. „Sachfremde Interpretationen oder Motive haben bei der Prüfung keinen Platz.“
Kenianische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt in Deutschland ein Visum, auch für Kurzaufenthalte, wie etwa touristische Reisen oder Besuch von Freunden und Verwandten, heißt es. Die Vergabe eines Schengen-Visums richte sich nach dem Visakodex, der etwa die Voraussetzungen für eine Visumerteilung darstellt. Diese Voraussetzungen müssten bei jedem Visumantrag erfüllt werden, damit zugestimmt werden kann. Und klar sei: „Die Bearbeitung und Entscheidung eines Visumantrags erfolgt immer einzelfallabhängig. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen könne man sich jedoch nicht zu Einzelfällen, wie dem besagten Fall der 28-Jährigen, äußern.
Bedingung: „Glaubhafte Rückkehrperspektive“
Die Nachfrage nach Visa weltweit steigt kontinuierlich an. „Unsere 167 Visastellen weltweit haben im vergangenen Jahr rund zwei Millionen Visa bearbeitet. Davon waren rund 1,5 Millionen Schengenvisa, für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen“, so das Auswärtige Amt gegenüber dem OVB. Den Rest betreffen nationale Visa für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland, etwa zum Studium, zur Erwerbstätigkeit oder zum Familiennachzug.
Doch all diese Erklärungen bringen Jürgen Göttlicher und seine kenianische Freundin jetzt nicht weiter. Auf der behördlichen Website des Auswärtigen Amtes heißt es, dass ein Visum grundsätzlich nur dann erteilt werden kann, wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen eine „glaubhafte Rückkehrperspektive“ ergibt. Für eine „Prognoseentscheidung“ sei die zuständige Auslandsvertretung auf Indizien angewiesen. „Es ist zu prüfen, ob der jeweilige Antragsteller gute Gründe glaubhaft darlegen kann, tatsächlich in sein Heimat- beziehungsweise Wohnsitzland zurückkehren zu wollen.“
Verpflichtungserklärung reicht nicht aus
Zu jenen objektiven Anhaltspunkten, auf die sich die Auslandsvertretungen stütze, gehörten Angaben und Nachweise zu familiären und wirtschaftlichen Bindungen im Heimatland. Nachweis der wirtschaftlichen Verwurzelung sind beispielsweise Arbeits- oder Verdienstbescheinigungen. Auch familiäre Bindungen könnten durch Belege wie über die Betreuung Minderjähriger dargelegt werden. Entscheidende Nachweise fehlen der 28-jährigen Kenianerin jedoch fehlen.
Und auch Göttlichers Verpflichtungserklärung reicht da offenbar nicht aus. Denn laut Auswärtigem Amt sichert eine bei der Ausländerbehörde abgegebene Verpflichtungserklärung zwar der öffentlichen Hand die Übernahme der Kosten für den Aufenthalt zu, „ist jedoch nicht geeignet, eine Sicherheit für die Rückkehr des Gastes in sein Heimatland zu bieten“.
Und wie geht es für Jürgen Göttlicher und seine Partnerin jetzt weiter? „Das Thema ‚Visa beantragen‘ ist zur Zeit von uns ausgesetzt, da wir erst einmal gemeinsam entscheiden müssen, ob und wie wir einen zweiten Versuch starten“, sagt der Tuntenhausener. Mittlerweile hat er auch eine Rückmeldung vom Verwaltungsgericht Berlin erhalten, die er jedoch als hinfällig bezeichnet, da das Gericht nur im Rahmen eines „gerichtskostenpflichtigen Gerichtsverfahrens“ tätig werden könne. „Ehrlich gesagt muss ich mir wirklich als Selbstständiger überlegen, ob ich noch Steuern bezahle oder nicht“, sagt Göttlicher sichtlich enttäuscht.