VonSebastian Grauvoglschließen
Teilerfolg für die Gegner des Turnhallenbaus in Neuhaus: Der Bundesverwaltungsgerichtshof hat ihrer Klage gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben. Jetzt wird das Verfahren neu aufgerollt.
Neuhaus – Für die Gegner des Turnhallenbaus in Neuhaus ist es immerhin ein Teilerfolg. Der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig hat ihrer Klage gegen die Nichtzulassung der Revision im Verfahren gegen den Bebauungsplan stattgegeben. „Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. November 2016 wird aufgehoben“, heißt es im Beschluss. Die Sache werde zur „anderweitigen Verhandlung und Entscheidung“ an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Wie berichtet, geht es bei dem Rechtsstreit um die grundsätzliche Frage, ob in einem Wohngebiet wie in Neuhaus eine Zweifachturnhalle mit Nutzung nicht nur für den Schul-, sondern auch für den Breitensport möglich ist. Die Gegner sagen nein. Die Auswirkungen auf die Nachbarschaft seien nicht zumutbar. Deshalb reichten sie eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan ein. Der Verwaltungsgerichtshof wies diese jedoch ab und verwehrte auch die Revision. Doch die Kläger ließen nicht locker und wandten sich ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – mit Erfolg.
„Wir haben alles aufgegriffen, was nur irgendwie in Frage gekommen ist“, sagt Rechtsanwalt Florian Besold. Die meisten der vorgebrachten Beschwerdegründe hielt das Gericht für nicht ausreichend zur Zulassung einer Revision. Das es doch so weit gekommen ist, liegt an der strittigen Frage der „Überdimensionierung“ der Sporthalle. Dieses Vorbringen habe der Verwaltungsgerichtshof auf den Vorwurf verkürzt, eine Überdimensionierung ergebe sich allein aus der Einrichtung von Zuschauertribünen, so die Leipziger Instanz. Die Gegner hätten dagegen argumentiert, dass auch die Größe des Spielfelds einer Ausrichtung auf den Breitensport dienen würde. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass das gericht bei einer „zutreffenden Erfassung des Vortrags der Antragstellerin zu einer abweichenden Entscheidung gelangt wäre.“
Genau das sei für ihn auch der entscheidende Punkt, sagt Rechtsanwalt Besold. „Wir haben uns nie gegen eine Schulturnhalle ausgesprochen.“ In seinen Augen wird die Entscheidung der Leipziger Richter auch Auswirkungen auf die parallel laufende Klage gegen die Baugenehmigung beim Münchner Verwaltungsgericht haben. Dieses Urteil steht aktuell noch aus.
An der weiteren Planung der Gemeinde ändert die erneute Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof jedoch nichts, betont Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer auf Nachfrage unserer Zeitung. „Wir hoffen, dass das heuer noch abgeschlossen wird.“ Seiner Meinung nach habe das Bundesverwaltungsgericht lediglich die Urteilsbegründung für nicht ausreichend befunden. „Ich gehe nicht davon aus, dass das Projekt dadurch grundsätzlich in Frage gestellt wird“, sagt Schnitzenbaumer. Wie sich das erneute Aufrollen des Verfahrens auf den Zeitplan auswirkt, kann Schnitzenbaumer derzeit nicht sagen. „Das liegt an den Gerichten.“
