VonAndreas Högerschließen- Katrin Hagerschließen
Am 20. November entscheiden die Holzkirchen, ob es mit der Planung der Umgehungsstraßen weitergeht. Hier beantwortet das Staatliche Bauamt einige der zentralen Fragen aus der Diskussion um die Umfahrungen.
Holzkirchen – Die Diskussion um Für und Wider von Umgehungsstraßen im Süden Holzkirchens wird im Vorfeld des Bürgerentscheids am 20. November 2022 hitzig geführt. Wir haben das Staatliche Bauamt Rosenheim um Klarstellung zu einigen zentralen Punkten der Debatte gebeten. Stefan Leitner, Bereichsleiter Straßenbau, hat unsere Fragen schriftlich beantwortet.
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Warum sind nur die beiden im Ratsbegehren dokumentierten Trassenführungen möglich?
Die naturschutzfachlichen Untersuchungen, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie durchgeführt wurden, haben zum Ergebnis, dass letztlich nur die beiden vorgeschlagenen Trassenführungen verwirklichbar sind. Diese Trassenführungen sind jedoch im jetzigen Planungsstadium nicht parzellenscharf! Die Unterlagen zur Machbarkeitsstudie sind auf der Internetseite des Staatlichen Bauamts zu finden.
Welche Ziele verfolgt der Bund (vertreten durch das Staatliche Bauamt) mit den Umfahrungen?
Im Bundesverkehrswegeplan sind folgende Ziele genannt: Entlastung der Ortsdurchfahrt von Holzkirchen, Verringerung der staubedingten Immissionen, Reduzierung der Reisezeitverluste, Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt Holzkirchen, Entlastung der Anwohner von Großhartpenning und Kurzenberg.
Wie breit würden die Straßen angelegt? Wie breit der Geländestreifen?
Für den Regelquerschnitt der B 13 wurde eine einbahnige, zweistreifige Straße angenommen, die anbaufrei dem Verkehrsbedürfnis, der Straßenkategorie und der daraus abgeleiteten Entwurfsklasse entspricht. Dabei handelt es sich um den sogenannten RQ 11,5+ (b2) nach Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL). Dieser Querschnitt weist eine asphaltierte Breite von 8,50 Metern auf, neben der Fahrbahn befindet sich ein Bankett mit einer Breite von 1,50 Metern, daneben die Böschung mit einer Mindestbreite von 3 Metern. Die Breite des Geländestreifens kann nicht pauschal angegeben werden. Diese ergibt sich aus den vorhandenen topografischen Bedingungen.
Ist auch ein begleitender Radweg geplant?
Ein Geh- und Radweg wurde bei der Machbarkeitsstudie nicht geplant.
Wie geht das Staatliche Bauamt vor, um die nötigen Flächen erwerben zu können?
Zur Erlangung des Baurechts sind noch einige Planungsschritte erforderlich. Derzeit befindet sich das Projekt im Stadium der Voruntersuchung. Das bedeutet, dass die Trassen bewusst nicht parzellenscharf geplant sein können. Erst nach einem durchgeführten Planfeststellungsverfahren, welches zur Erlangung des Baurechts erforderlich wäre, könnten die konkreten Grunderwerbsverhandlungen geführt werden.
Steht schon fest, in welchen Abschnitten Lärmschutz entsteht und welche Art (Wände/Wälle)?
Der exakte Umfang von Lärmschutzmaßnahmen kann erst in weiteren Planungsschritten ermittelt werden.
Könnten der Markt Holzkirchen oder die Gemeinde Warngau auf eigene Kosten zusätzlichen Lärmschutz „bestellen“?
Das ist grundsätzlich möglich.
Muss die B 318 zwingend bis zum Anschlusspunkt einer Südumfahrung vierspurig ausgebaut werden? Ist ein vierspuriger Ausbau der B 318 auch ohne die Realisierung einer Südspange geplant?
Für den Fall des Baus der Ortsumfahrung Holzkirchen wird an der Anschlussstelle der Ortsumfahrung mit der B 318 der prognostizierte Verkehr der B 13 in die schon im Bestand außergewöhnlich hoch belastete B 318 eingeführt. Der bestehende einbahnige Querschnitt der B 318 wird dieser Belastung nicht mehr gerecht. Der vierstreifige Ausbau der B 318 nördlich der neuen Anschlussstelle wäre dann dringend erforderlich. Unabhängig von der Realisierung einer Ortsumfahrung Holzkirchen ist aufgrund der bereits heute außergewöhnlich hohen Verkehrsbelastung ein vierstreifiger Ausbau der B 318 für den Bereich nördlich der Kreuzung B 13/B 318/St 2073 (sogenannte „Spinne“) bis zum bereits vierstreifig ausgebauten Abschnitt vorgesehen.
Die Südumfahrung Holzkirchens ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) im „Vordringlichen Bedarf“ gelistet, die Umfahrung von Hartpenning im „Erweiterten Bedarf mit Planungsrecht“. Was bedeuten diese Einstufungen?
Der BVWP unterscheidet Projekte unterschiedlicher Dringlichkeit. Wichtigstes Kriterium für die Einstufung der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorie „Vordringlicher Bedarf“ (VB) ist das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Voraussetzung dafür ist ein in der Regel hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis. Die Maßnahmen sind im Finanzrahmen bis 2030 enthalten. In die Dringlichkeitskategorie „Weiterer Bedarf“ (WB/WB*) werden Vorhaben eingestuft, denen ein grundsätzlicher verkehrlicher Bedarf zugeschrieben wird, deren Investitionsvolumen jedoch den voraussichtlich bis 2030 zur Verfügung stehenden Finanzrahmen überschreitet. Beim Verkehrsträger Straße sind innerhalb des „Weiteren Bedarfs“ Vorhaben mit Planungsrecht als WB*-Projekte gekennzeichnet. Die Auftragsverwaltungen der Länder können die Projektplanung für Maßnahmen des WB* aufnehmen.
Von welchen Kosten für die jeweiligen Umfahrungen geht das Staatliche Bauamt derzeit aus?
Für die Ortsumfahrung Holzkirchen von 30 Millionen, für die Ortsumfahrung Großhartpenning und Kurzenberg von 26 Millionen Euro.
Ist die Finanzierung gesichert? Ist angesichts steigender Baustoffpreise mit deutlichen Steigerungen zu rechnen?
Zur Finanzierung kann im jetzigen Planungsstadium keine Aussage gemacht werden. Angesichts der aktuellen Preissteigerungen im Bausektor muss mit Preissteigerungen gerechnet werden.
Zur Bewertung des Bürgerentscheids durch das Staatliche Bauamt: Akzeptiert die Behörde jede demokratische Mehrheit (ab 50,01 Prozent) als verbindliches Votum der Marktgemeinde zu der jeweiligen Trasse? Besteht das Staatliche Bauamt auf einen formellen Beschluss auch des Marktgemeinderats?
Nach der Bayerischen Gemeindeordnung hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats. Für die weiteren Planungen ist es wichtig, dass sich der Marktgemeinderat klar für eine Ortsumfahrung positioniert.
Könnte das Staatliche Bauamt auch gegen den erklärten Willen der Marktgemeinde die Straßen planen und bauen?
Dies wäre theoretisch möglich, da es sich um ein Projekt handelt, das per Beschluss des Deutschen Bundestags im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen enthalten ist. Baulastträger und somit Kostenträger der Ortsumgehung ist der Bund. Allerdings geht das Staatliche Bauamt Rosenheim, das im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund hier tätig ist, davon aus, dass die Planungen bei einem ablehnenden Votum bis auf Weiteres nicht weitergeführt werden, da die Straßenbauverwaltung sich im Allgemeinen – bei beschränkten Kapazitäten – auf die Projekte konzentriert, die von den Kommunen mit Nachdruck gefordert werden und vor Ort eine große Akzeptanz haben.
Die Südumfahrung führt teilweise auch über Warngauer Gemeindegebiet. Wird das Staatliche Bauamt im Vorfeld weiterer Planungen auch die Gemeinde Warngau um eine Stellungnahme bitten?
Im Zuge weiterer Planungen würde die Gemeinde Warngau weiterhin in den Planungsprozess eingebunden.
Würde eine klare Ablehnung der Gemeinde Warngau dazu führen, dass das Staatliche Bauamt Rosenheim die weiteren Planungen für eine Südumfahrung einstellt?
Die Machbarkeitsstudie für die Ortsumfahrung Holzkirchen hat zum Ergebnis, dass die Südumfahrung lediglich zu einem Anteil von rund 20 Prozent auf Warngauer Flur zu liegen kommen würde. Eine Ablehnung der Gemeinde Warngau hätte nicht zur Folge, dass das Staatliche Bauamt die weiteren Planungen für eine Ortsumfahrung Holzkirchen einstellen würde, da die Hauptziele der Ortsumfahrung die Marktgemeinde Holzkirchen betreffen. Selbstverständlich würde die Gemeinde aber auch weiterhin in den weiteren Planungsprozess eingebunden und hätte im Falle eines durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen.
Würde die Zustimmung zu den beiden Umfahrungen seitens der Marktgemeinde erfolgen, wann wäre frühestens mit einer Inbetriebnahme einer der Umfahrungen zu rechnen?
Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantwortet werden, da der Planungsprozess sehr komplex ist.
Würde die Südumfahrung zuerst realisiert und dann erst die Hartpenninger Umfahrung?
Auch das kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da auch dies vom weiteren Planungsprozess und den Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr abhängig ist.
