Der Untreue-Prozess gegen eine Ex-Angestellte der Waakirchner Sparkasse ist in die nächste Runde gegangen. Die Anwälte der Angeklagten zweifeln das Gutachten über angeblich gefälschte Unterschriften an.
Waakirchen – 259 Mal soll eine ehemalige Angestellte der Waakirchner Kreissparkassen-Filiale mithilfe gefälschter Unterschriften Geld von Kundenkonten abgehoben und auf Konten ihrer Familie einbezahlt haben – insgesamt mehr als 130.000 Euro. Nun wurde die Strafverhandlung gegen die 51-jährige Gmunderin am Amtsgericht Miesbach fortgesetzt.
Gegenstand war nochmals ein Gutachten, das ein Grafologe erstellt hatte. Er hatte die fraglichen Unterschriften überprüft und war zu dem Ergebnis gelangt, es handle sich großteils um Fälschungen. Die Rechtsanwälte der Gmunderin, die bereits mit einem Befangenheitsantrag gegen Richter Walter Leitner gescheitert waren, zweifelten jetzt die fachliche Kompetenz des Grafologen an und stellten gegen diesen einen Befangenheitsantrag. Leitner habe ihm vorab die Anklageschrift aus der Asservatenkammer zur Verfügung gestellt, obwohl hierfür kein Grund erfindlich gewesen sei. „Dadurch hat er sich frühzeitig zuungunsten der Angeklagten festgelegt“, kritisierte deren Anwältin Isabella Komm: „Augenscheinlich dient das Ergebnis dazu, den Anklagevorwurf zu stützen.“
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Diese Voreingenommenheit zeige sich aber nicht allein am Ergebnis. Das Gutachten sei in seinem Aufbau kaum strukturiert, eine klare Systematik und Vorgehensweise nicht recht erkennbar. Heute übliche wissenschaftliche Standards habe der pensionierte 72-Jährige weitgehend ignoriert. Dass die Schriftproben lediglich als Kopien zur Verfügung standen, deren Originale vielfach massiv mit Leuchtstift markiert gewesen seien, sei bei der Überprüfung weitgehend ignoriert worden. „Er hat lediglich eine Leselupe verwendet, aber kein Mikroskop oder andere technische Hilfsmittel. Bei den Kopien hätte er aber auch damit nur Pixel gesehen.“
Auf die physikalisch-technische Ebene einer Handschrift sei kaum Gewicht gelegt worden, nur psychologische Aspekte der Schrift seien untersucht worden. Die Arbeitsweise lasse an „Over-confidence“, an fachliche Eitelkeit, denken. Deshalb, so die Verteidigung, habe der Grafologe mit „gleichsam traumwandlerischer Sicherheit“ zu einem Resultat im Sinne der Anklage gelangen können, obwohl ein Kollege zuvor den Auftrag für das Gutachten abgelehnt hatte. Dessen Begründung: Das Schriftgut sei für ein Gutachten unbrauchbar. „Auffällig ist, dass der Sachverständige nur schwarz-weiß malt, die sonst übliche Grauzone fehlt“, fasste Komm zusammen.
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Das Gericht räumte der Staatsanwaltschaft eine einwöchige Frist ein, um über den Antrag zu befinden. Ende August wird die Verhandlung fortgesetzt.
Stefan Gernböck