Die U-Bahnstation Westfriedhof in München.
© IMAGO / Zoonar
Von Lucas Sauter Orengo
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Die Zahlen sind alarmierend: Jede vierte junge Frau in München fühlt sich nachts im ÖPNV nicht mehr sicher. Jetzt gibt es einen Vorschlag, wie das Problem schnell gelöst werden soll.
München – Jede vierte junge Frau fühlt sich in München nachts nicht sicher, wenn sie in U-Bahn unterwegs ist. Insgesamt 28 Prozent der Frauen wurden einer repräsentativen Studie des KJR (Kreisjugendring) zur jungen Mobilität in der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zufolge sogar bereits sexuell bedrängt. Das Ergebnis sei „alarmierend“, heißt es in einer Mitteilung der Stadtratsfraktion „Die Grünen/Rosa Liste/Volt“. Sie fordert jetzt schnelle Maßnahmen.
Alarmierende Studie in München: Jede vierte junge Frau fühlt sich im ÖPNV nicht sicher Konkret heißt es: „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der MVG, der DB und dem Polizeipräsidium München den Einsatz der auf dem Oktoberfest und in Nachtclubs erprobten App SafeNow an Bahnhöfen und in den Fahrzeugen der S- und U-Bahnen sowie in Bussen zu prüfen.“ In Notfällen können Nutzer der SafeNow-App durch einen Knopfdruck einen Alarm an vordefinierte Gruppen von Familie und Freunden senden. Der Alarm umgeht den Lautlos- und „Nicht-stören“-Modus, sendet den Live-Standort und kann in sogenannten „SafeNow Zonen“ auch lokales Sicherheitspersonal alarmieren.
Besorgniserregende Studie in München: Große Angst bei Frauen im ÖPNV Als gutes Beispiel nennt die Stadtratsfraktion ein Pilotprojekt der Deutschen Bahn. In Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und SafeNow wurden die Effekte des Sicherheitssystems auf die reale und gefühlte Sicherheit von Fahrgästen, Mitarbeitern und Gewerbetreibenden am Bahnhofs Berlin Südkreuz evaluiert. Innerhalb der SafeNow Zone wurde allen Menschen eine niederschwellige Möglichkeit geboten, das lokale Sicherheitspersonal rund um die Uhr alarmieren zu können. Das Ergebnis: Das Sicherheitsgefühl der Menschen habe sich massiv gesteigert, auch die Hemmschwelle, nach Hilfe zu rufen, sei niedriger geworden.
Fotostrecke: Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einem Unfall – Die To-Dos für Ersthelfer Bei schweren Verkehrsunfällen kann das schnelle und richtige Handeln anderer Verkehrsteilnehmer oder Passanten als Ersthelfer über Leben und Tod entscheiden. Auf den nächsten Bildern zeigen wir Ihnen die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen und wie sie zu leisten sind. © Die Videomanufaktur / IMAGO Rechtliches vorweg: Denn es ist nicht nur moralische, sondern auch gesetzliche Pflicht, Menschen in Not zu helfen. Das steht so festgeschrieben im § 323c des Strafgesetzbuches (StGB). Wer dem nicht nachkommt, obwohl die Erste-Hilfe-Maßnahmen zumutbar und notwendig sind, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Übrigens: Keinen Erste-Hilfe-Kurs absolviert zu haben ist keine gültige Entschuldigung dafür, nicht als Ersthelfer aktiv zu werden. © Christian Ohde / EHL Media / IMAGO / Merkur-Collage Für mögliche Notfallsituationen ist die Rettungskette als Orientierung gedacht, wann was zu tun ist. Sie besteht aus fünf Gliedern, die laut Malteser wie folgt lauten: 1. Absichern & Eigenschutz, 2. Notruf & Sofortmaßnahmen, 3. weitere Erste Hilfe, 4. Rettungsdienst, 5. Krankenhaus. Die ersten drei Kettenglieder werden vom Ersthelfer am Unfallort abgearbeitet. Sie dienen der Versorgung, bis die Rettungskräfte eintreffen. Auf den folgenden Bildern werden diese ersten drei Kettenglieder aufgezeigt. © Andre März / Panama Pictures / Panthermedia / Frank Sorge / imagebroker / Merkur-Collage Das erste Glied der Rettungskette: Absichern & Eigenschutz. Bei einem Unfall muss als Erstes die Unfallstelle gesichert werden – noch bevor Verletzten geholfen wird. Denn sonst besteht die Gefahr eines Folgeunfalls. Wenn man Zeuge eines Unfalls wird, sollte daher als erstes der Warnblinker eingeschaltet, eine Warnweste angezogen und ein Warndreieck aufgestellt werden. Letzteres bei einem Unfall innerorts 50 Meter von der Unfallstelle entfernt, auf der Landstraße 100 Meter, auf der Autobahn 200 bis 400 Meter. Dann erfolgt der Griff zum Erste-Hilfe-Kasten. © lausitznews.de / Fotostand / Christian Ohde / IMAGO / Merkur-Collage Besteht keine Gefahr mehr durch fließenden Verkehr, ist als Nächstes der Notruf zu wählen. Im Idealfall per Handy – ist keines zur Hand, sprechen Sie aktiv andere Passanten oder Verkehrsteilnehmer an. Ist weiter kein Mobiltelefon verfügbar, gibt es auf Autobahnen und Schnellstraßen Notrufsäulen. Sie stehen im Abstand von 1,5 bis 2 Kilometern. Auf den Leitpfosten weisen kleine, schwarze Pfeile zur nächsten Notrufsäule. Hat man über die 110 Kontakt zur Notrufzentrale aufgenommen, gilt es, diese über den Unfall zu informieren. Dafür gibt es die fünf W-Fragen:
1. WO ist der Unfall geschehen?
2. WAS ist passiert?
3. WIE viele Verletzte gibt es?
4. WELCHE Art von Verletzungen haben sie?
5. WARTEN auf Rückfragen der Notrufzentrale? Besteht keine Gefahr mehr durch fließenden Verkehr, ist als Nächstes der Notruf zu wählen. Im Idealfall per Handy – ist keines zur Hand, sprechen Sie aktiv andere Passanten oder Verkehrsteilnehmer an. Ist weiter kein Mobiltelefon verfügbar, gibt es auf Autobahnen und Schnellstraßen Notrufsäulen. Sie stehen im Abstand von 1,5 bis 2 Kilometern. Auf den Leitpfosten weisen kleine, schwarze Pfeile zur nächsten Notrufsäule. Hat man über die 110 Kontakt zur Notrufzentrale aufgenommen, gilt es, diese über den Unfall zu informieren. Dafür gibt es die fünf W-Fragen:
1. WO ist der Unfall geschehen?
2. WAS ist passiert?
3. WIE viele Verletzte gibt es?
4. WELCHE Art von Verletzungen haben sie?
5. WARTEN auf Rückfragen der Notrufzentrale © Panama Pictures / IMAGO Ist der Rettungsdienst informiert, stehen die Unfallopfer im Fokus. Hier sind als Erstes die Notfallmaßnahmen dran. Zum Beispiel, wenn das Unfallauto in Flammen steht und sich noch Menschen darin befinden. In diesem Fall müssen diese sofort aus dem Wrack befreit werden – am besten, so schreibt Malteser, mit dem Rettungsgriff. Dieser beinhaltet folgende Schritte:
1. Autotür vorsichtig öffnen, Motor abstellen, Gurt öffnen
2. Oberkörper der verletzten Person leicht nach vorne beugen
3. Arm am Rücken entlang zum Hosenbund führen, dort zugreifen
4. Andere Hand an den vorderen Oberschenkel
5. Körper des Unfallopfers leicht Richtung Autoinneres drehen
6. Mit beiden Armen unter die Achseln des Verletzten greifen
7. Arme des Unfallopfers vor dessen Brust positionieren
8. Über den eigenen Oberschenkel gestützt herausziehen
9. Person einige Meter vom Auto wegbefördern
10. Dabei darauf achten, dass der Kopf nicht nach hinten fällt Ist der Rettungsdienst informiert, stehen die Unfallopfer im Fokus. Hier sind als Erstes die Notfallmaßnahmen dran. Zum Beispiel, wenn das Unfallauto in Flammen steht und sich noch Menschen darin befinden. In diesem Fall müssen diese sofort aus dem Wrack befreit werden – am besten, so schreibt Malteser, mit dem Rettungsgriff. Dieser beinhaltet folgende Schritte:
1. Autotür vorsichtig öffnen, Motor abstellen, Gurt öffnen
2. Oberkörper der verletzten Person leicht nach vorne beugen
3. Arm am Rücken entlang zum Hosenbund führen, dort zugreifen
4. Andere Hand an den vorderen Oberschenkel
5. Körper des Unfallopfers leicht Richtung Autoinneres drehen
6. Mit beiden Armen unter die Achseln des Verletzten greifen
7. Arme des Unfallopfers vor dessen Brust positionieren
8. Über den eigenen Oberschenkel gestützt herausziehen
9. Person einige Meter vom Auto wegbefördern
10. Dabei darauf achten, dass der Kopf nicht nach hinten fällt © Design Pics / IMAGO Nach den lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist die weitere Erste Hilfe an der Reihe, bis der Notarzt eintrifft. Zunächst der Überblick: wer braucht am schnellsten Hilfe? Primär behandelt werden sollten Unfallopfer, die nicht mehr ansprechbar sind. Ist auch keine Atmung mehr vorhanden, sollte als Wiederbelebungsmaßnahme eine Herzdruckmassage mit Beatmung angewandt werden: 30 Mal hintereinander mit beiden Händen feste auf die Mitte der Brust des Opfers drücken – zweimal pro Sekunde (zur Orientierung dient zum Beispiel der Takt des Songs „Staying Alive“). Danach zweimal Mund-zu-Mund beatmen. Dann wieder von vorne und solange, bis der Rettungsdienst eintrifft oder die Person wieder atmet. Nach den lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist die weitere Erste Hilfe an der Reihe, bis der Notarzt eintrifft. Zunächst der Überblick: wer braucht am schnellsten Hilfe? Primär behandelt werden sollten Unfallopfer, die nicht mehr ansprechbar sind. Ist auch keine Atmung mehr vorhanden, sollte als Wiederbelebungsmaßnahme eine Herzdruckmassage mit Beatmung angewandt werden: 30 Mal hintereinander mit beiden Händen feste auf die Mitte der Brust des Opfers drücken – zweimal pro Sekunde (zur Orientierung dient zum Beispiel der Takt des Songs „Staying Alive“). Danach zweimal Mund-zu-Mund beatmen. Dann wieder von vorne und solange, bis der Rettungsdienst eintrifft oder die Person wieder atmet. © Zoonar / IMAGO Atmet das Opfer noch, blutet aber stark, muss diese Blutung als Nächstes gestillt werden. Ist die verletzte Person wach, sollte sie sich hinlegen, um einen Kreislaufkollaps zu vermeiden. Zur Behandlung der Wunde gibt es Einmalhandschuhe im Verbandskasten, um sich vor Infektionen zu schützen. Anschließend wird die verletzte Körperstelle mit einer sterilen Wundauflage und einem Druckverband versorgt. Letzterer sollte fest genug sein, um die Blutung zu stillen, aber nicht zu fest – sonst wird die Durchblutung der Körperstelle verhindert. Der verletzte Körperteil sollte zudem hochgelagert zu werden, um den Blutstau zu verringern. Atmet das Opfer noch, blutet aber stark, muss diese Blutung als Nächstes gestillt werden. Ist die verletzte Person wach, sollte sie sich hinlegen, um einen Kreislaufkollaps zu vermeiden. Zur Behandlung der Wunde gibt es Einmalhandschuhe im Verbandskasten, um sich vor Infektionen zu schützen. Anschließend wird die verletzte Körperstelle mit einer sterilen Wundauflage und einem Druckverband versorgt. Letzterer sollte fest genug sein, um die Blutung zu stillen, aber nicht zu fest – sonst wird die Durchblutung der Körperstelle verhindert. Der verletzte Körperteil sollte zudem hochgelagert zu werden, um den Blutstau zu verringern. © Rau / IMAGO (Bild einer Feuerwehr-Übung) Bewusstlose Personen, die aber noch atmen, sollten in die stabile Seitenlage gebracht werden – mit dieser wird sichergestellt, dass die Atemwege des Unfallopfers frei bleiben. Dazu wird die Person auf die Seite gedreht, der Kopf ruht auf dem ausgestreckten rechten Arm, die andere Hand ruht auf dem Oberkörper. Empfehlenswert sind fortlaufende Beruhigungen, für die Unfallopfer auch empfänglich sind, wenn sie bewusstlos sind. Zum Beispiel, dass Hilfe auf dem Weg ist. Mit einer Erste-Hilfe-Decke aus dem Verbandskasten, einer Jacke oder einer anderen Decke sollen die Verletzten dann warmgehalten werden. Bewusstlose Personen, die aber noch atmen, sollten in die stabile Seitenlage gebracht werden – mit dieser wird sichergestellt, dass die Atemwege des Unfallopfers frei bleiben. Dazu wird die Person auf die Seite gedreht, der Kopf ruht auf dem ausgestreckten rechten Arm, die andere Hand ruht auf dem Oberkörper. Empfehlenswert sind fortlaufende Beruhigungen, für die Unfallopfer auch empfänglich sind, wenn sie bewusstlos sind. Zum Beispiel, dass Hilfe auf dem Weg ist. Mit einer Erste-Hilfe-Decke aus dem Verbandskasten, einer Jacke oder einer anderen Decke sollen die Verletzten dann warmgehalten werden. © Shotshop / IMAGO Der Antrag wurde am Dienstag, 21. Oktober, an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) geschickt. Noch ist daher nicht klar, wie die Stadt mit der erst jüngst veröffentlichten Studie umgehen möchte.