Städtevergleich

Hohe Kosten und starker Mangel: Parkplatz-Index verdeutlicht angespannte Situation in München

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Parkende Autos in München – die Suche nach einem freien Parkplatz wird immer schwieriger.

Der Parkplatz-Index 2025 zeigt: München steht bei Verfügbarkeit und Kosten schlecht da. Die Not in der bayerischen Landeshauptstadt wird immer größer.

München – Für viele Münchner gehört die Suche nach einem freien Parkplatz zum täglichen Ärgernis. München kämpft mit steigenden Kosten und einer immer knapper werdenden Parkplatzsituation. Im aktuellen „Parkplatz-Index 2025“ des Portals leasingmarkt.de, der 25 deutsche Städte miteinander verglichen hat, belegt die bayerische Landeshauptstadt den Platz 23. Damit zeigt sich deutlich, dass Parkraum in München nicht nur teuer, sondern auch stark begrenzt ist.

Parkplatz-Index 2025 zeigt hohe Mietkosten in München – und Knappheit

Die durchschnittlichen Mietkosten für einen privaten Stellplatz liegen in München bei etwa 99 Euro pro Monat – deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Auch die Stundengebühren für öffentliche Parkplätze sind mit rund 2,25 Euro vergleichsweise hoch. Ein Anwohnerparkausweis hingegen ist mit etwa 30 Euro pro Jahr relativ günstig.

Faktoren des Parkplatz-Index 2025

Der Parkplatz-Index berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die jährlichen Kosten für Anwohnerparkausweise, Preise für private Stellplätze, Gebühren in Parkhäusern und Tiefgaragen, die Verfügbarkeit von Parkraum, das Verhältnis von Fahrzeugen zu Stellplätzen sowie die Belastung des verfügbaren Einkommens durch Parkkosten.

Doch nicht nur die Kosten machen das Parken in München schwierig, sondern vor allem die Knappheit an verfügbaren Stellplätzen: Auf mehr als zwei Pkw kommt statistisch nur ein Parkplatz. München schneidet am schlechtesten ab. Insgesamt gibt es rund 359.500 Parkplätze, von denen etwa 120.000 öffentlich bewirtschaftet sind – das entspricht ungefähr einem Drittel.

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Für die Menschen in München bedeutet das, dass die Parkplatzsuche nicht nur eine Frage des Geldbeutels ist, sondern zunehmend auch des Glücks und der Geduld. Der Parkplatz-Index macht deutlich, wie schwierig es ist, in wachsenden Städten mit begrenztem Raum eine funktionierende und faire Parkraumbewirtschaftung zu gewährleisten.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Parkplatz-Index zeigt: Mangel und hohe Kosten stellen Herausforderung für Menschen dar

Zusammengefasst steht München in Sachen Parkplatzverfügbarkeit und -kosten aktuell auf einem der letzten Plätze, was die Herausforderungen für Pendler, Anwohner und Besucher deutlich macht. Die Kombination aus steigenden Fahrzeugzahlen und begrenztem Parkraum sorgt dafür, dass die Suche nach einem freien Stellplatz in der Landeshauptstadt weiterhin zur täglichen Herausforderung wird. (Quelle: Parkplatz-Index von leasingmarkt.de) (cr)

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