Verstöße am Starnberger See

Stühle nur Deko? Café-Betreiberin muss bis zu 5000 Euro Strafe zahlen

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Die meisten hielten sich am Wochenende an die Regelungen, so wie diese beiden auf der Starnberger Seepromenade. Dennoch musste die Polizei rund 40 Anzeigen ausstellen.

Rund 40 Anzeigen erstattete die Polizei am Wochenende am nördlichen Starnberger See, weil sich Besucher nicht an die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren hielten. Besonders teuer wird es für eine Café-Betreiberin.

Starnberg/Tutzing – Die meisten hielten sich am Wochenende an die Ausgangsbeschränkungen, aber nicht alle. Allein am nördlichen Starnberger See erstatteten Polizeibeamte rund 40 Anzeigen, jeweils garniert mit einer Strafe von zumeist 150 Euro. Für einen Tutzinger Café-Betreiberin wird es um ein Vielfaches teurer.

Die Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz sind dabei unterschiedlich, wie Oliver Jauch von Starnberger Polizei gestern meldete. So wurden ein Gröbenzeller (21) und ein Feldafinger (78) beim Golfspielen angetroffen – Golfplätze sind jedoch gesperrt. Am Samstagabend warfen Jugendliche auf dem Gelände der Starnberger Grund- und Mittelschule mit Flaschen um sich; die fünf konnten keinen triftigen Grund fürs Verlassen der Wohnung nennen – Anzeige. Auf dem Steininger Grundstück in Starnberg und auf der Seepromenade trafen Polizisten mehrfach Gruppen von nicht in einem Haushalt lebenden Personen an – das ist verboten. 

„Auffällig ist, dass diejenigen, die beanstandet werden mussten, nicht aus dem Landkreis Starnberg stammten, sondern zumeist aus einer nicht weit entfernten Großstadt angereist waren“, erklärte Jauch. Gleiches gilt für Gruppen von Radfahrern. Radfahren sei grundsätzlich erlaubt, aber eben nicht in Gruppen. Auf dem See stoppte die Polizei zwei Männer, die mit elektrisch angetriebenen Surfbretter ihre Runden drehten. Motoren an Wasserfahrzeugen sind derzeit nicht erlaubt.

Burger aus Starnberg besser als aus Weilheim?

Etwas kurios mutet der Fall eines Weilheimers (29) an, der sich in Starnberg bei einem Fastfood-Restaurant eindecken wollte – dass die Qualität im Vergleich zum Weilheimer Lokal der gleichen Kette derart besser sei, dass ein triftiger Grund vorliege, um eine solche Strecke hinter sich zu bringen, habe der der Mann nicht glaubhaft darlegen können.

Dass die Tische vor einem Tutzinger Café, an denen Gäste saßen und Kaffee tranken, nur Dekoration seien, nahm die Polizei der Betreiberin nicht ab. Für einen Verstoß dieser Art sieht der Bußgeldkatalog bis zu 5000 Euro Strafe vor.  

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