VonAdriano D'Adamoschließen
Der Flughafenverband ADV verurteilt die Aktionen der „Letzten Generation“ an den Flughäfen Hamburg und Düsseldorf auf das Schärfste. Mit diversen Maßnahmen sollen die Flughäfen dagegen vorgehen.
Nürnberg – Die Straßen sind für Klimakleber nicht genug. Aktivisten der „Letzten Generation“ verschafften sich am Donnerstagmorgen (13. Juli) Zugang zu den jeweiligen Rollfeldern der Flughäfen in Hamburg und Düsseldorf. Sie blockierten den Flugverkehr und zogen damit den Unmut der Reisenden und des Flughafenverbands auf sich. Merkur.de fragte am Flughafen Nürnberg an, was der Airport für solche Eventualitäten geplant hat.
Klimaklebern droht Gefängnis: Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch
Der Nürnberger Airport verwies direkt an den Flughafenverband ADV. Laut ihm „mussten in der Folge der zusätzlichen Sachbeschädigungen durch das Festkleben von Personen auf für Flugzeuge vorbehaltene Rollwege eine erhebliche Anzahl von Flügen gestrichen oder stark verspätet werden“, teilte eine Pressesprecherin mit. Im Falle der gestrichenen Flüge rät der Flughafenverband den Reisenden, sich an die Airline zu wenden. Wer schlussendlich die Kosten für die Reiseschäden oder Umbuchung trägt, ist rechtlich noch nicht geklärt.
Die Flughäfen und Airlines versuchen mit Klagen gegen die Aktivisten den entstandenen Schaden erstattet zu bekommen. Das unbefugte Betreten des gesicherten Flugbereichs stellt einen „gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“ dar und kann laut §315 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft werden. Wie der Flugverband hervorhebt, kommen auch noch Hausfriedensbruch gemäß §123 StGB und Sachbeschädigung gemäß §303 StGB in Betracht.
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Flughäfen haben Eigensicherungspflicht: Was sie gegen Eindringlinge machen
„Wir verurteilen auf das Schärfste diese mittlerweile als Angriffe auf den zivilen Luftverkehr zu wertenden, gesetzbrechenden Aktionen der ‚Letzten Generation‘“, sagte Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV. Um für weitere Eventualitäten gewappnet zu sein, gilt für den Flughafen Nürnberg, München und alle anderen deutschen Flughäfen die sogenannte Eigensicherungspflicht. Diese umfasst unter anderem, dass sich die Flughäfen dazu verpflichten, einen Zaun um das eigene Gelände zu errichten.
Zu den weiteren Sicherheitsmaßnahmen zählen unter anderem Video- und Radarüberwachung, Bewegungsmelder, Durchfahrtsperren aus Beton und Kontaktdrähte. Obwohl größere Flughäfen bis zu 30 Kilometer Zaun um das eigene Gelände errichtet haben, betont der Flughafenverband, dass ein hundertprozentiger Schutz gegen das Durchdringen unmöglich ist. Für den Fall, dass jemand den Zaun durchdringt, werden die Polizei, Flughafenbetreiber und Flugsicherung unmittelbar alarmiert.
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