Unterlassungserklärungen, Klagen und Anzeigen durch die VG-Leitung um Bürgermeister Lorenz Kronberger (rechts) sorgen für Widerstand. Jetzt wurden die Kompetenzen des VG-Vorsitzenden eingeschränkt.
Die Räte der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Polling reagieren auf die Streitereien, Gerichtsverfahren und Anzeigen in der VG: Der Vorsitzende verliert Kompetenzen. Ein Votum überrascht besonders.
Polling – Die Mitglieder im Rat der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Polling haben in ihrer jüngsten Sitzung Konsequenzen aus den Vorgängen und Streitereien in der VG gezogen. Einstimmig haben sie ohne Diskussion die Befugnisse des VG-Vorsitzenden unter anderem bei Rechtsmitteln eingeschränkt.
Künftig darf der VG-Vorsitzende nur noch bis zu einem Streitwert von 500 Euro alleine entscheiden, ob gegen Entscheidungen von Behörden und Gerichten Widerspruch eingelegt wird; Juristen sprechen hier von Rechtsbehelfen und Abhilfeverfahren. Bislang lag die Grenze bei 8.000 Euro.
Für die Abgabe von Vergleichen sowie die Erteilung eines Mandats an Prozessbevollmächtigte, in der Regel Anwälte, muss der VG-Vorsitzende jetzt vor der Vergabe das Ja der VG-Versammlung einholen. Bislang konnte er auch dies bis zu einem Streitwert von 8.000 Euro alleine entscheiden.
Auch weitere Unterlagen sind jetzt vorgeschrieben
Außerdem haben die VG-Räte die Vorschriften zur Sitzungsladung konkretisiert. Sie sollen in Zukunft neben der Tagesordnung auch „weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen“, erhalten; wenn möglich elektronisch.
Überraschend das Abstimmungsverhalten Kronbergers: „Es spricht nichts dagegen“, meinte der VG-Vorsitzende zu den Anträgen der VG-Räte und stimmte ebenfalls für die Einschränkung seiner Kompetenzen durch die Änderung der VG-Geschäftsordnung.
Ähnlicher Weg wie Pollings Gemeinderäte
Einen ähnlichen Weg hatten die Pollinger Gemeinderäte bereits zu Jahresbeginn beschritten – allerdings damals gegen den ausdrücklichen Widerstand von Kronberger. Die Gemeinderäte hatten im Januar die Geschäftsordnung dahin geändert, dass der Bürgermeister künftig bei „Behandlung von Rechtsbehelfen, Abhilfeverfahren, der Abgabe von Prozesserklärungen einschließlich Klageerhebung, Einlegung von Rechtsmitteln und Abschluss von Vergleichen sowie der Erteilung eines Mandats an einen Prozessbevollmächtigten oder eine Prozessbevollmächtigte die Zustimmung des Gemeinderates einholen“ muss.
Kronberger wollte Beschlüsse zunächst nicht umsetzen