VonVeronika Ahn-Tauchnitzschließen
Feuer machen ist im Landschaftsschutzgebiet verboten. Das wissen seit Sonntag hoffentlich auch vier Frauen, die dabei an der Isar in Bad Tölz erwischt wurden.
Bad Tölz - Am Sonntag gegen 15 Uhr wurde der Polizeiinspektion Bad Tölz mitgeteilt, dass auf der Kiesbank beim Volksfestplatz auf Höhe des „Jailhouse“ ein Lagerfeuer brennt. Feuermachen ist dort verboten, da es sich bei den Isarauen um Landschaftsschutzgebiet handelt.
Als die Polizeistreife vor Ort eintraf, stießen die Beamten auf vier Frauen - eine 47-jährige Münchnerin, eine 32-Jährige aus Baden-Württemberg, eine 33-jährige Münchnerin sowie eine 25-Jährige aus Neufahrn in Niederbayern. Das Quartett war gerade dabei, die Feuerstelle abzulöschen.
Lagerfeuer an der Isar: Geldbußen bis 10.000 Euro drohen
Auf Nachfrage gaben die vier Frauen an, dass sie nicht über das Verbot Bescheid wussten und ihnen die Örtlichkeit empfohlen worden war.
Die gesamten Isarauen zwischen Sylvensteinspeicher und Tölzer Stausee liegen im Landschaftsschutzgebiet. Dort ist nicht nur Feuermachen und Grillen verboten, sondern auch Zelten und - das sollte eigentlich selbstverständlich sein - das Ablagern von Müll. Kontrolliert wird das Einhalten der Verbote nicht nur von der Polizei. Unterwegs sind in dem Bereich, aber auch in den Naturschutzgebieten oberhalb des Sylvensteinsees und unterhalb des Tölzer Stausees, zahlreiche Isarranger des Landratsamts und die Naturschutzwacht der Bergwacht.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro belegt werden.
Rund 850 Ordnungswidrigkeiten pro Jahr werden angezeigt
Gegen die vier Frauen wird beim Landratsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Von denen gibt es jedes Jahr einige. Im vergangen Jahr wurden rund 850 Verstöße gemeldet. „In diesem Jahr dürften wir uns etwa im gleichen Rahmen bewegen“, sagt Landratsamtssprecherin Marlis Peischer auf Anfrage. Genauere Zahlen werde man aber erst in etwa zwei Monaten haben.
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