Prozess am Landgericht Traunstein

Staatsanwalt plädiert: Harte Strafe für Nagelstudio-Besitzer gefordert

+
Eine Kosmetikerin trägt in einem Nagelstudio eine Gelschicht auf die Nägel einer Kundin auf.
  • schließen

Schwarzarbeit, Ausbeutung von Mitarbeitern und Unterschlagung von Arbeitsgeldern: Das wird zwei vietnamesischen Angeklagten (36/25) am Landgericht Traunstein vorgeworfen. Die beiden betrieben Nagelstudios in Freilassing und Traunreut.

Update, 14.36 Uhr – Harte Strafe für Nagelstudio-Besitzer gefordert

Auf die Aussage der Buchhalterin folgt das Plädoyer von Staatsanwalt Martin Brunner. Aus seiner Sicht wurde der Sachverhalt und Tatbestand durch die Verhandlung bestätigt. Die Staatsanwaltschaft bezieht sich auf die Aussagen der Zeugen und der durchgeführten Besichtigungen der Nagelstudios in Freilassing und Traunreut und Unterkunft der Mitarbeiter.

 Der Angeklagte habe die Hilflosigkeit und wirtschaftliche Notlage seiner ausländischen Arbeitnehmer bewusst ausgenutzt, um sich selbst wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen: Beziffert wird dieser mit rund 120.000 Euro (die sich aus unterschlagenen Arbeitsgeldern und Sozialversicherungsabgaben zusammensetzen). 

Er habe gewusst, dass sich diese unerlaubt in Deutschland aufhalten und auch keine Aufenthaltsgenehmigung hatten. Zudem habe er Beihilfe zur Einschleusung der Arbeitnehmer geleistet und ihm sei bekannt gewesen, dass diese hohen Ausgaben für die Schleusung gehabt hätten.

„Die Aussage des Angeklagten, er habe seine Arbeitnehmer aus Unwissenheit nicht angemeldet, halte ich für nicht glaubwürdig. Seinen Bruder und die Angeklagte konnte er korrekt anmelden und er hatte auch um Arbeitserlaubnis angesucht“, schildert Brunner. 

Zum Teil habe der 35-jährige diese Zwangslage auch mit seiner Aussage bei vorherigen Prozesstagen bestätigt: Jener hatte ausgesagt: „Ich habe den Lohn der Arbeitnehmer festgesetzt, wenn sie diesem nicht zustimmen, können sie gehen.“

Die 25-jährige Angeklagte plädiert Brunner freizusprechen, da eine Beteiligung an der Organisation der Nagelstudios nicht nachweisen kann. Das Strafmaß für den 35-jährigen Angeklagten hält der Staatsanwalt mit einer Gesamtstrafe von sechs Jahren für angemessen. 

Ein Urteil steht noch aus. Für den nächsten Prozesstag am 31. Juli um 15 Uhr werden das Plädoyer der Verteidigung und die Urteilsverkündung erwartet. 

Update, 11.12 Uhr – Ungereimtheiten in der Buchhaltung?

Zu Beginn des Prozesses wurde die Buchhalterin des 35-jährigen Angeklagten aus Vietnam befragt. Sie gab an, nur die Buchhaltung für das Nagelstudio in Traunreut übernommen zu haben. Die Steuerberatung sei nicht in ihren Arbeitsbereich gefallen, sie habe nur die Unterlagen für die Steuer vorbereitet. Der Kontakt mit dem Angeklagten sei nur telefonisch erfolgt.

Beim Prüfen der mitgebrachten Unterlagen wurde vom Gericht festgestellt, dass sich der Angeklagte für ein halbes Jahr selbst 9163 Euro ausgezahlt hatte. Zudem habe die 25-jährige Angeklagte mehr als 6000 Euro auf das Konto des Angeklagten überwiesen.

Das Gericht will wissen, woher dieses Geld denn stamme. „Ich habe fünf Jahre in Tschechien gearbeitet und das verdiente Geld angespart, da ich bei meinen Eltern gelebt habe und nichts zahlen musste”, so die Vietnamesin. Wofür das Geld von dem Angeklagten verwendet wurde, wisse sie nicht.

Am Anfang seien noch nicht genügend Einnahmen vorhanden gewesen, um Ausgaben zu zahlen. „Er hat mir gesagt, er braucht Geld, also habe ich mein Erspartes überwiesen.” Das Gericht will die eingereichten Buchhaltungsunterlagen noch eingehend prüfen. Es folgen die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft.

Erstmeldung, 8.31 Uhr

Traunstein/Freilassing/Traunreut – Der Prozess um zwei Angeklagte (36/25) aus Vietnam wird heute, am 22. Juli um 10:00 Uhr am Landgericht Traunstein fortgesetzt. Konkret wird ihnen vorgeworfen, Mitarbeiter ausgebeutet und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt zu haben. Der Angeschuldigte und seine Partnerin beschäftigten seit November 2023 elf Arbeitnehmer. Bei mindestens sechs Arbeitnehmern soll es sich um vietnamesische Staatsangehörige gehandelt haben, die keine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland vorwiesen. Wir berichten vom Gericht.

<

Kommentare