Ammerland - Nach gründlicher Prüfung hat das Landratsamt den Abbruchantrag der Eigentümer für die Max-Villa abgelehnt. Diese können jedoch gegen den Bescheid klagen.
Den „Weihnachtsfrieden“ haben der Landrat und seine Baujuristin Constanze Hagen noch gewahrt, nach den Feiertagen wurde der ablehnende Bescheid an die beiden in München lebenden Eigentümer der Villa - Mutter und Sohn - verschickt. Die Begründung für das klare Nein zum Abrissantrag erläuterten Niedermaier und Hagen am Montag in einem Pressegespräch.
Zwei Punkte sprechen laut Niedermaier gegen den Abriss der um 1870 erbauten Künstlervilla an der Südlichen Seestraße in Ammerland. Zum einen weise ein von der Kreisbehörde angefordertes, aktuelles Gutachten des Landesamts für Denkmalpflege die Villa eindeutig als Denkmal aus. Der zweite, juristisch wichtige Punkt für eine Abrissverweigerung sind die Möglichkeit und die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Sanierung. Auch diese Punkte hat das Landratsamt abgeklopft. Ergebnis: Die Villa Max ist, wenn auch äußerlich heruntergekommen, instandsetzungsfähig; die Eigentümer verfügen über die finanziellen Mittel für eine Renovierung.
Niedermaier rechnet nun mit einer Klage seitens der Eigentümer und deren Anwalt. Diese kann einen Monat nach Zugang des Bescheids erhoben werden. (tal)