VonChristina Jachert-Maierschließen
Waakircben - Im ursprünglichen Entwurf des Bundesverkehrswegeplans hieß es noch, die Belastung der Umwelt durch die Trasse sei "mittel". Jetzt ist die Umweltbelastung nur als "gering" eingestuft. Das wirft viele Fragen auf.
Ganz im Stillen ist die ohnehin positive Bewertung des Bundes für die Waakirchner Umgehungsstraße noch ein wenig besser geworden. Die Umweltbelastung, im ursprünglichen Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan (BWVP) 2030 als „mittel“ eingeschätzt, ist jetzt nur noch als „gering“ eingestuft.
Entdeckt hat dies Lars Hülsmann, Sprecher der Waakirchner Bürgerbewegung „Entlastung der B 472“ und engagierter Kämpfer gegen eine Umfahrung. Hingewiesen hatte das Bundesverkehrsministerium auf die Veränderung nicht, was Hülsmann heftig kritisiert: „Das widerspricht in grobem Maß der von der Politik vielfach versprochenen Transparenz des BVWP-Prozesses.“ In anderen Fällen habe der Bund durchaus über Veränderungen informiert, erinnert Hülsmann. Am 3. August, nach der Verabschiedung des BVWP durch das Bundeskabinett, habe das Ministerium auf seiner Webseite auf alle veränderten Projekte hingewiesen. „Waakirchen war nicht unter diesen Projekten“, erklärt Hülsmann. Er hat das Ministerium inzwischen angeschrieben und um Aufklärung gebeten. Seine Fragen: Warum wurde die Klassifizierung geändert, wann und von wem? Und weshalb wurden weder Gemeinde noch Landratsamt informiert?
Nicht beteiligt war auch das Staatliche Bauamt Rosenheim, wie Baudirektor Christian Rehm erklärt. Alle Korrekturen habe das Bundesverkehrsministerium vorgenommen. „Die Bewertung erfolgte aufgrund der Anmeldedaten des Landes und der bereits vorliegenden Umweltinformationen der Naturschutzbehörden“, teilt Rehm mit. Es sei „davon auszugehen, dass sie auf einer belastbaren Datenbasis erfolgt ist“.
Ob die jetzt vorgenommene Einstufung Bestand hat, ist allerdings mehr als zweifelhaft. Wirklich untersucht wurde die Umweltverträglichkeit bislang noch gar nicht. Derzeit handelt es sich bei der Trasse nur um einen Strich auf dem Papier. „Zu dem Projekt gibt es keine weiterentwickelte Planung des Staatlichen Bauamtes“, erklärt Rehm. Die ersten Schritte dazu erfolgten erst 2017, wenn der neue BVWP Gesetz wird. Eine detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung werde Teil des Verfahrens sein, lässt Rehm wissen. Dazu brauche es exakte naturschutzfachliche Kartierungen.
