Wackersberger muss sich verantworten

Frontalzusammenstoß:  Überholmanöver hat Nachspiel vor Gericht

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Ein unvorsichtiges Überholmanöver endete für einen Wackersberger (21) mit einem Frontalzusammenstoß. Jetzt stand der junge Mann vor Gericht.

Wackersberg/Wolfratshausen Glück im Unglück hatte ein junger Wackersberger (21), als er beim Überholen eines Lastwagens in einer Rechtskurve mit seinem Audi frontal in einen VW Golf krachte. Die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs wurde wegen eines Brustwirbelbruchs einige Tage in der Unfallklinik Murnau behandelt, ihr Auto war Schrott. Der musste sich nun wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Körperverletzung vor dem Jugendrichter verantworten. Auch die Verhandlung nahm für den jungen Mann ein glimpfliches Ende.

Das lag zum einen daran, dass die Geschädigte erklärt hatte, kein Interesse an einer Strafverfolgung des Angeklagten zu haben. „Ich dachte, ist das denn ein Wahnsinniger“, zitierte der Richter aus der Zeugenvernehmung der Frau, die trotz Vollbremsung den Zusammenprall nicht hatte verhindern können. Die Zeugin sagte auch: „Der junge Mann war wohl einfach nur sehr unvorsichtig.“

„Direkt nach dem Ausscheren hat’s gescheppert“

Diese Einschätzung teilte ein weiterer Zeuge, der bei dem Unfall, der sich am 29. August vorigen Jahres gegen 12.40 Uhr auf der Kreisstraße Richtung Königsdorf ereignet hatte, hinter dem Beschuldigten fuhr. „Ich habe den Golf gesehen und gedacht, hoffentlich überholt der jetzt nicht“, sagte der Rentner (65) dessen polizeiliche Vernehmung ebenfalls verlesen wurde. Doch in dem Moment war es schon passiert. „Die Frau hatte keine Chance, sie konnte das entgegenkommende Auto nicht sehen“, sagte der LKW-Fahrer (62). „Direkt nach dem Ausscheren hat’s gescheppert.“

Der Angeklagte, dem die Strecke nach eigenen Angaben bestens vertraut ist, war bereits einige Zeit hinter dem Lastwagen gefahren, bevor er sich zum Überholen entschloss, weil „die Strecke gut einsehbar war“, wie er vor Gericht ausführte. Vermutlich weil er eine Sonnenbrille trug, sei der schwarze Golf vor einem Waldstück für ihn einen Moment nicht sichtbar gewesen.

Am Ende der Beweisaufnahme kamen Staatsanwältin, Verteidiger wie auch der Richter zu dem Schluss: Die Aktion war überflüssig und ein völlig unnötiges Risiko, von einem grob rücksichtslosen Verhalten können jedoch nicht die Rede sein. „Das war sehr unvorsichtig, aber nicht bewusst, um andere in Gefahr zu bringen“, sagte Richter Urs Wäckerlin. „Sie haben die Situation einfach falsch eingeschätzt.“ Deshalb sprach er den Wackersberger nur der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.

Der Angeklagte muss 500 Euro an die Oberland Werkstätten zahlen, an einem Verkehrskurs teilnehmen und darf einen Monat auf öffentlichen Straßen kein Fahrzeug führen. rst

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