VonThomas Steinhardtschließen
Bald haben auch Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Den Landkreis und seine Kommunen wird das vor riesige Herausforderungen stellen.
Fürstenfeldbruck – „Hier wird der selbe Fehler gemacht wie bei den Krippen. Erst wird ein Anspruch geschaffen, bevor die Strukturen dafür existieren.“ Das sagte Kreisjugendreferent, Bürgermeister von Emmering und CSU-Kreisrat Stefan Floerecke jetzt im zuständigen Ausschuss des Kreistags. Floerecke warnt: Das Thema Ganztagsbetreuung werde alle Kommunen treffen – auch personell.
Stufenweise
Worum aber geht es genau? Stufenweise tritt ab dem Schuljahr 2026/27 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Am Anfang gilt der Anspruch nur für Erstklässler, bis 2029 kommt jedes Jahr eine weitere Jahrgangsstufe dazu. Ab 2029/30 hat also jedes Grundschulkind Anspruch auf die Betreuung.
Inklusive Unterrichtszeit muss das Angebot acht Stunden täglich umfassen – die Kinder wären also praktisch den ganzen Tag via Schule beschäftigt. Geschlossen sein darf das Angebot maximal vier Wochen im Jahr, wie ein Papier aus dem Jugendamt darlegt. Die Angebote müssen nicht in vollem Umfang genutzt werden – je nach Bedarf könnten aus kürzere Betreuungszeiten gewählt werden.
Der Anspruch
Horte, gebundene und offene Ganztagsschulen erfüllen den gesetzlich formulierten Anspruch. Zuständig für die Bereitstellung des Angebots sind die Kommunen. Der Landkreis trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung. Das bayerische Familienministerium gehe von einer nachgefragten Betreuungsquote von 90 Prozent aus, heißt es beim Jugendamt.
Dass die Kommunen in diesem Bereich noch einiges leisten müssen, geht aus einer statistischen Hochrechnung des Jugendamts hervor. In einigen Kommunen gibt es bereits Ganztagsangebote, in anderen weniger – die Zahlen schwanken stark. Manche Gemeinden erreichen 2026/27 eine 80-prozentige Deckung des Anspruchs, andere nur eine 30-prozentige.
Grüne immer schuld
In einer kurzen Aussprache im Jugendhilfeausschuss betonte Floerecke, dass er inhaltlich für den Anspruch sei, aber gegen die Art der Einführung. „Der Anspruch greift schneller als uns lieb ist.“ Floerecke fürchtet, dass der Anspruch alsbald bis 18 Uhr ausgeweitet werde und dass wohl auch eine Ferienbetreuung kommen werde. Die personelle Situation werde sich verschärfen, betonte der Emmeringer Bürgermeister.
Die Grünen-Kreisrätin Angelika Simon-Kraus („Wir sind derzeit ja an allem Schuld“) unterdessen betonte, dass das Gesetz nicht von der Ampelregierung verabschiedet worden sei und erntete ein paar Lacher. Tatsächlich geht der Anspruch zurück auf das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vom 12. Oktober 2021. Die Ampel übernahm die Regierung im Dezember desselben Jahres.
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