Der Markt Wartenberg bietet im Kinderhaus und Hort eine Notbetreuung für Kinder an, deren Eltern in der „kritischen Infrastruktur“ tätig sind. Der Bedarf ging aber bisher gegen Null.
Wartenberg – Wer wichtige Arbeit zu tun hat, bekommt auch in Corona-Zeiten Betreuung für sein Kind. Dieser Notdienst gilt allerdings nur für Eltern, die in der so genannten „kritischen Infrastruktur“ tätig sind. Auch der Markt Wartenberg hat auf diese Bestimmungen reagiert und sowohl im kommunalen Kinderhaus als auch im Hort eine Notbetreuung für Kinder von diesen Eltern eingerichtet. Der Bedarf ging aber bisher gegen Null.
Im Hort kann sich Leiterin Nicola Wäldchen noch zurücklehnen. „Wir hatten bisher kein einziges Kind zu betreuen“, berichtet sie auf Nachfrage. Das Personal ist nach ihren Worten jedoch in Warteposition, denn die Lage könne sich jederzeit ändern. Es gebe eine Art Rufbereitschaft, erläutert Wäldchen. Ähnlich ist es im Kinderhaus. „Wir hatten ein Kind für einen Tag“, sagt Leiterin Sylvia Kebesch. Auch sie stelle sich darauf ein, dass die Lage sich täglich ändern könne.
„Kritische Infrastruktur“ ist mittlerweile ausgeweitet
Dafür gibt es Gründe, denn mittlerweile hat die Staatsregierung den Kreis der Personen, die sie zur „kritischen Infrastruktur“ zählt, stark ausgeweitet. Ursprünglich waren Mütter und Väter gemeint, die im Gesundheitswesen, in der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder und Jugendhilfe in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr tätig sind. Jetzt gehören auch Berufe in der Lebensmittelversorgung, im Personen- und Güterverkehr und bei den Medien (insbesondere Nachrichten und Informationswesen) dazu.
Steigt die Nachfrage jetzt?
Für die Einrichtungen des Marktes Wartenberg könnte das bedeuten, dass jetzt plötzlich doch mehr Kinder betreut werden müssen. An diese werden aber besondere Anforderungen gestellt, unter anderem selbstverständlich, dass die Mädchen und Buben keinerlei Krankheitssymptome aufweisen dürfen.
Es gibt ein Formblatt, das die Staatsregierung entwickelt hat, mit dem Eltern ihre Kinder in diese Ausnahme-Einrichtungen bringen können. Auf diesem müssen die Eltern erklären, dass sie in einem der genannten Bereiche tätig sind, und sie brauchen dazu auch die Unterschrift der Dienststelle.
Klaus Kuhn