Wegen Gerichtsurteil

Kreuth ändert Satzung für Zweitwohnungssteuer

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Wer in Kreuth einen Zweitwohnsitz hat, muss Zweitwohnungssteuer bezahlen.

Die Gemeinde Kreuth hat die Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer geändert. Auslöser war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Dezember vergangenen Jahres.

Bekanntermaßen hatte das Gericht das umstrittene Stufenmodell gekippt. Dieses Modell – danach wird die Höhe der Steuer nach sieben Mietaufwandstufen gestaffelt berechnet – führt dem Urteil zufolge zu Ungerechtigkeiten.

In Kreuth gilt künftig ein lineares Modell zur Gebührenerhebung. Heißt: Zwölf Prozent der Netto-Kaltmiete sind als Zweitwohnungssteuer fällig. Auf die Höhe der Einnahmen dürfte sich dies in Kreuth nach Einschätzung von Geschäftsleiterin Sabine Dirigl nicht auswirken. Die aktuellen Zahlen habe die Gemeinde noch nicht erhoben. Vor der Satzungsänderung lagen die Einnahmen bei etwa 240 000 Euro jährlich.

jm

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