Die Chronologie eines krassen Falls

Weil sie zuviel ausgab: Bankangestellte bestiehlt Verein und tote Bankkundin

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Sie nutzte ihre Kenntnisse als Bankkauffrau und griff munter bei fremden Konten zu.

Eine Bankkauffrau, die Spendengelder veruntreut und Konten plündert, sich aber keiner Schuld bewusst ist – das klingt schwer vorstellbar. Bis man es selber sieht und hört. Es geht um fast 90.000 Euro.

Bayrischzell – 28 Fälle der Untreue, elf in Verbindung mit Urkundenfälschung, dafür musste sich eine 49-jährige Bankkauffrau aus Bayrischzell nun vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten. Sie hatte zwischen 2014 und 2016 Geld von einem Spendenkonto veruntreut und ein ganzes Sparbuch leer geräumt.

Der Fall stellt sich vor Gericht so dar: Gemeinsam mit ihrem Mann, der aus gesundheitlichen Gründen bereits in Rente ist, lebte die gelernte Bankkauffrau über ihre Verhältnisse. Dadurch entstanden finanzielle Nöte. Jedes Mal, wenn die Angeklagte an ihr Dispo-Limit kam, griff sie auf das Spendenkonto eines Bayrischzeller Vereins zurück. Ein leichtes Spiel als Mitarbeiterin der örtlichen Bank und Kassiererin des Vereins.

Um kein Aufsehen zu erregen, fälschte sie dafür in mehreren Fällen die Unterschrift der Vereinsvorsitzenden. So eignete sich die Bayrischzellerin über einen längeren Zeitraum hinweg Beträge von 2000 bis 20.000 Euro an. Gesamtschaden: 59.000 Euro. Um am Ende des Jahres – pünktlich zur Kassenprüfung – nicht aufzufliegen, versuchte die Angeklagte, das Konto wieder aufzufüllen.

Angesichts des finanziellen Drucks vertraute sich die Bankkauffrau schließlich der Vereinsvorsitzenden an – und versprach, das Geld schnellstmöglich zurückzuzahlen. Dass ihr Vorgehen eine Anklage nach sich ziehen würde, war der 49-Jährigen nicht klar. „Ich dachte nicht, dass ich eine Straftat begehe.“

Da ihr der Kontoausgleich nicht mit eigenen Mitteln gelang, machte sie Gebrauch von einem Sparbuch, das seit Jahren unberührt in der Bankfiliale lag. Wie sich später herausstellte, war die Inhaberin bereits verstorben und die Erbin zu diesem Zeitpunkt nicht über das Konto informiert. So nahm die 49-Jährige insgesamt 30.000 Euro vom Sparkonto der ehemaligen Kundin, um ihre Schulden beim Verein zu begleichen. Auch hier verwendete sie falsche Unterschriften, indem sie die Buchungen unter den Namen ihrer Kollegen durchführte.

Der Geldwäschebeauftragte der Bank wurde auf den Fall aufmerksam, als Jahre nach dem Tod der Kontoinhaberin plötzlich das komplette Guthaben abgehoben wurde. „Und das in so engem Zeitraum“, sagte er als Zeuge vor Gericht. Nach Rückfrage bei der Erbin stellte sich heraus, dass diese nichts von dem Geld wusste. So erfolgte eine Sonderprüfung der Umsätze, bei der fehlende Belege auffielen. Da die angeklagte Bayrischzellerin an diesem Tag Kassendienst hatte, galt sie als Hauptverdächtige. Diesen Verdacht bestätigte die Tatsache, dass just an dem Tag, als die 20.000 Euro abgehoben wurden, 15.000 Euro auf das Vereinskonto eingezahlt wurden.

Rund fünf Stunden lang bestritt die Angeklagte vor Gericht ihr Vergehen am Sparkonto der Verstorbenen. Auf Appell der Staatsanwaltschaft, die ihr eine Strafmilderung in Aussicht stellte, legte sie schließlich ein umfassendes Geständnis ab, in dem sie beide Delikte gestand.

Aufgrund der schwierigen persönlichen Situation, bedingt durch die Pflege ihres Mannes und weil sie selbst an einer Krankheit leidet, setzte Richter Walter Leitner die Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung aus. Zudem wurde die Frau zu einer Geldstrafe von insgesamt 30.000 Euro verurteilt.

Leah Stefan

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