Nur mal eben „kurz“ parken

Sie kommen viel zu oft ungestraft davon: Falschparker auf Behindertenparkplätzen

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Parkplätze für Schwerbehinderte müssen besonders breit sein, damit sie auch für Rollstuhlfahrer – wie auf diesem nachgestellten Foto an der Pöltnerstraße in Weilheim – nutzbar sind.
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Sein Auto unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abzustellen, kann teuer werden. Und für die eigentlich Berechtigten ist solcher Missbrauch oft ein echtes Problem.

Weilheim – Sabine Findel (Name von der Redaktion geändert) hat eine Körperbehinderung und ist auf den Rollstuhl angewiesen. Für Erledigungen oder Arztbesuche in der Weilheimer Innenstadt fährt sie ihr Mann regelmäßig mit dem Auto und hilft ihr beim Ein- und Aussteigen. Dafür gibt es eine Reihe eigens ausgewiesener Behindertenparkplätze, die den Nutzern die nötige Bewegungsfreiheit bieten. Sie sind in der Regel breiter als normale Stellplätze, damit die Autotür in vollem Radius geöffnet werden kann. Rollstuhlfahrer etwa müssen ihr Hilfsmittel unmittelbar neben der Fahrertür platzieren können, um ohne Probleme einzusteigen.

„Solche Falschparker werden oft frech oder aggressiv“

Diese Parkplätze allerdings sind oft „ein Brennpunkt“, weiß Findels Ehemann. Weil häufig auch Autofahrer ohne Berechtigung dort „kurz parken“ wollen, bergen sie ein großes Konfliktpotenzial. „Spricht man als Betroffener mit Behinderung oder als deren Begleiter solche Falschparker an, werden diese oft frech oder aggressiv“, berichtet Georg Findel: „Die Situation ist immer kurz vor einer Eskalation.“

Magdalena Schilcher von der Offenen Behindertenarbeit bei der Caritas Weilheim-Schongau werden oft solche Situationen geschildert. Dabei sind Menschen mit schwerer Behinderung schlichtweg angewiesen auf diese Stellplätze: „Die sind wichtig, um deren Mobilität zu erhalten“, so Schilcher. Gemeinsam mit Caritas-Geschäftsführer Thomas Koterba will sie Weilheims Autofahrer für dieses Thema sensibilisieren und wirbt für Rücksichtnahme. „Es geht um die Menschen, die eh schon gehandicapt sind“, sagt Koterba, „diese sind ohnehin schon in einer sehr schwachen Position“.

Der Caritas-Chef hat deshalb kein Verständnis für missbräuchliche Nutzung solcher Parkplätze. Im Gespräch mit unserer Zeitung zeigt er eine Reihe von Beweisfotos, die er selber in Weilheims Altstadt gemacht hat. „Handgestoppte 28 Minuten Standzeit“ hat er etwa zur Aufnahme einer Limousine vermerkt, die unberechtigterweise den wichtigen Behindertenparkplatz am Kirchplatz blockierte. Allzu oft kämen Autofahrer dabei ungestraft davon, moniert Koterba. „Und wenn sie überhaupt ein Bußgeld zahlen müssen, dann nehmen sie’s in Kauf, quasi als höhere Parkgebühr.“

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Blauer Sonderparkausweis EU-weit gültig

Laut Georg Tafertshofer, Polizeisachbearbeiter bei der PI Weilheim im Bereich „Verkehr“, sind bei einer Verwarnung in solchen Fällen 55 Euro fällig. Für die Kontrolle öffentlicher Parkplätze in Weilheim sei in erster Linie die Kommunale Verkehrsüberwachung zuständig. Aber wenn die Polizei einen solchen Verstoß feststelle, „sanktionieren wir das“, betont der Beamte. Wer ohne Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz parkt, könne sogar umgehend abgeschleppt werden – „dann wird’s natürlich richtig teuer“. Weil hier ein Ermessensspielraum besteht, stelle sich stets die Frage der Verhältnismäßigkeit. Doch bei Feuerwehr-Anfahrtszonen und Parkplätzen für Gehandicapte ist es für Tafertshofer „ein klarer Fall, da muss man konsequent sein“.

Nutzen darf einen Behindertenparkplatz nur, wer einen blauen Sonderparkausweis vorweisen kann. Dieser gilt EU-weit und kann von Menschen beantragt werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen für „außergewöhnlich gehbehindert“ oder „blind“ haben. Laut Sozialverband VdK gibt es daneben als Ausnahmegenehmigung in Deutschland auch noch einen orangefarbenen Ausweis. Dieser berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, bietet jedoch andere Erleichterungen, zum Beispiel ausnahmsweises Parken im eingeschränkten Halteverbot.

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Zusätzliche Bodenmarkierung für Behindertenparkplätze in Weilheim

Dass Behindertenparkplätze in Weilheim allzu oft unberechtigt genutzt werden, das bestätigt auch der Leiter der örtlichen Verkehrsbehörde: „Das ist schon ein Thema“, sagt Gerhard Bäck – und würde in dieser Sache „nicht verwarnt werden, wäre es krasser“. Die Stadt habe teilweise auch „mit zusätzlichen Bodenmarkierungen nachgeholfen“ und stehe der Bereitstellung solcher Stellplätze ohnehin „sehr positiv“ gegenüber. Direkt in der Altstadt gebe es derzeit sechs Behindertenparkplätze (in der Admiral-Hipper-Straße, am Kirchplatz, an der Pöltnerstraße, am Oberen Graben, an der Cavaliergasse und vor der Musikschule). Auf einem Parkplatz an der Lohgasse sind gleich mehrere nebeneinander ausgewiesen; und auch an der Stadthalle, am Friedhof und anderen wichtigen Stellen gibt es solche Stellplätze.

Für Rücksichtnahme „auf die Menschen, die eh schon in einer sehr schwachen Position sind“, werben Caritas-Geschäftsführer Thomas Koterba und Magdalena Schilcher von der Offenen Behindertenarbeit.

Gefordert sind in dieser Hinsicht aber auch Geschäfte. Was die Nutzbarkeit von Behindertenstellplätzen auf Parkplätzen und in Tiefgaragen etwa von Supermärkten betrifft, berichtet das Ehepaar Findel von sehr unterschiedlichen Erfahrungen.

Und gefordert sind vor allem alle Autofahrer ohne Handicap: Auch „nur kurz“ einen Behindertenparkplatz zu nutzen, das sollte für sie tabu sein. Wem dafür die nötige Sensibilität fehlt, für den hat Gerhard Bäck einen Tipp parat: „Man sollte sich vielleicht mal vorstellen, wie es wäre, wenn man selber im Rollstuhl sitzen würde und auf solche Parkmöglichkeiten dringend angewiesen wäre.“

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