VonAngela Walserschließen
Ein Verkehrsunfall an der Weilheimer Rathauskreuzung zwischen einem Lkw und einer Radlerin hat erneut eine Gericht beschäftigt.
Weilheim – Nachdem der 54-jährige Lkw-Fahrer vom Amtsgericht Weilheim wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 900 Euro (20 Tagessätze) verurteilt worden war, nahm er jetzt in der zweiten Instanz vor dem Landgericht München II seine Berufung zurück. Damit bleibt es bei der Geldstrafe.
Im Juni vergangenen Jahres war er offenbar zu forsch angefahren, hupte noch eine Radlfahrerin (60) zur Seite, die sich durch sein schneidiges Anfahren so erschreckte, dass sie beim Ausweichen auf den Gehweg stürzte und sich eine Schädel- sowie verschiedene andere Prellungen und Abschürfungen zuzog. Mehr als die körperlichen Schäden, machte ihr aber die seelische Last dieses Unfalls zu schaffen.
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Bei der Schilderung des Unfalls kamen ihr immer wieder der Tränen. Der Staatsanwalt half ihr mit einer Packung Taschentücher aus. Der 54-jährige Lkw-Fahrer bestritt, die Frau zu nah überholt, gehupt oder sie gar touchiert zu haben. Er erfuhr erst durch die Polizei von dem Unfall.
Er selber behauptete, dass die Frau bereits bei rot in die Kreuzung gefahren sei, das ließ sich aber nicht nachweisen. „Mein Strohhut hat ihn wohl provoziert“, meinte die 60-Jährige. Sie konnte diese Behauptung nicht unterfüttern, ging aber davon aus, dass ihr ausladender Hut den Lkw-Fahrer gestört haben könnte.
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Durch ihn war auch eine andere Verkehrsteilnehmerin auf die 60-Jährige aufmerksam geworden. Als der Lkw-Fahrer vorbeirauschte, sah sie die Radlerin im Geiste schon unter dem Wagen. Weil sich die Frau mit ihrem E-Bike aber geistesgegenwärtig auf den Gehweg gerettet hatte, kam sie nicht unter die Räder des schweren Fahrzeugs, das mit Beton beladen war.
Der Richter riet dem Lkw-Fahrer, die Berufung zurückzunehmen. Andernfalls hätte ihm möglicherweise noch ein höheres Urteil gedroht. Dieses Angebot nahm der 54-Jährige an, weswegen das Urteil des Amtsgerichts am Ende doch Bestand hatte.
