Großzügig bestellt

Impfzentrum Peißenberg: Neue Omikron-Impfstoffe kommen diese Woche

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Die neuen Impfstoffe sollen noch in dieser Woche beim Impfzentrum in Peißenberg geliefert werden. (Symbolbild)
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Vergangene Woche hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) neue Omikron-Impfstoffe zugelassen. In dieser Woche sollen die ersten Dosen ins Impfzentrum Peißenberg geliefert werden.

Landkreis – Ein sehr ruhiger Sommer liegt hinter den Mitarbeitern des Impfzentrums, berichtet dessen Leiter Christian Achmüller im Gespräch mit der Heimatzeitung. Er hofft, dass die Impfbereitschaft nun, da die speziell auf die neuen Virusmutationen zugeschnittenen Impfstoffe zugelassen sind, auf eine wieder steigende Nachfrage nach Corona-Schutzimpfungen.

„Die neuen Vakzine waren bereits in dieser Woche bestellbar und sollen in den kommenden Tagen geliefert werden“, so Achmüller. Termine für eine Auffrischungsimpfung mit den neuen Impfstoffen können unter Telefon 08803/4929700 oder im Internet unter www.impfzentren.bayern vereinbart werden. Allerdings werden Termine für Impfungen mit dem neuen Omikron-Impfstoff erst ab kommenden Dienstag, 13. September, vergeben, so Achmüller. „Da sind wir ein bisschen gebrannte Kinder, niemand kann genau sagen, wann in dieser Woche die neuen Impfstoffe tatsächlich geliefert werden“, erklärte er zu den Hintergründen.

Das Impfzentrum habe großzügig bestellt, weil man damit rechne, dass viele mit der Viertimpfung gewartet haben, bis die neue Variante der Impfstoffe verfügbar sind. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine vierte Impfung derzeit für Risikopatienten und alle, die älter als 60 Jahre sind. Achmüller stellte aber im Gespräch mit der Heimatzeitung klar, dass er niemanden wegschicken werde, der eine Auffrischungsimpfung wolle. „Wenn ein 35-Jähriger seine Viertimpfung wünscht und keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, werden wir diese Impfung auch durchführen“, versprach der Leiter des Impfzentrums in Peißenberg.

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Neuer Impfstoff nicht als Erstimpfung

Was derzeit nicht möglich sei, wäre allerdings, sich gleich den neuen Impfstoff als Erstimpfung geben zu lassen. „Er ist momentan nur für Auffrischungsimpfungen vorgesehen“, so Achmüller. Will meinen: Die Erstimpfung muss nach wie vor mit dem bewährten Ursprungs-impfstoff erfolgen, weil dieser besonders gegen die sehr schweren Verläufe der ursprünglichen Varianten schützt. Danach sei die Gabe des neuen Impfstoffs, der das Infektionsrisiko gegen die Omikron-Variante des Coronavirus senkt, möglich.

Neben den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna in der bisherigen und neuen Variante wird auch nach wie vor der proteinbasierte Impfstoff des Herstellers Novavax in Peißenberg angeboten. Voraussichtlich Ende September soll auch die Zulassung des Impfstoffs des Herstellers „Valneva“ erfolgen. Dabei handele es sich laut Achmüller um den ersten echten „Totimpfstoff“. Also ein Präparat, dass mit herkömmlichen Impfstoffen vergleichbar ist und bei dem eine Immunreaktion ausgelöst wird, indem man dem Patienten abgestorbene Corona-Viren verabreicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dieser neue Impfstoff allerdings noch nicht auf die Omikron-Variante des Virus angepasst.

Für das Impfzentrum in Peißenberg geht es jetzt in die entscheidende Phase. Der Vertrag mit den Johannitern über dessen Betrieb läuft zum Jahresende aus. Nimmt die Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen in den kommenden Wochen dank der neuen Impfstoffe zu, könnte der Vertrag verlängert werden. Falls nicht, ist die Zukunft des Impfzentrums im ehemaligen Krankenhaus ungewiss.

Noch keine Betretungsverbote

Seit Monaten gilt nun die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitssektor. Alle Mitarbeiter, die in einer Einrichtung der Gesundheitsversorgung arbeiten, müssen seitdem nachweisen, dass sie entweder gegen Corona geimpft oder genesen sind sind (wir berichteten). Das betrifft nicht nur Mitarbeiter von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen, sondern beispielsweise auch Rettungsdienste oder sozialpädiatrische Zentren. Der Impfnachweis sei zunächst vom Arbeitgeber zu kontrollieren, so das Landratsamt auf Anfrage der Heimatzeitung. Nur die ungeimpften Beschäftigten müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Da keine generelle Meldepflicht besteht, sei nicht bekannt, wie viele Beschäftigte im Landkreis Weilheim-Schongau insgesamt in den Einrichtungen arbeiten. Schätzungen gehen aber von mindestens 5000 bis 6000 Menschen aus, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen. Bis Anfang September wurden insgesamt 703 Personen gemeldet, die keine Impfung haben oder bei denen Zweifel am Impfnachweis bestehen, heißt es weiter. Davon konnten allerdings zwischenzeitlich 624 Personen einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Wenn dies nicht erfolgt, kann das Landratsamt Geldbußen oder Betretungsverbote aussprechen, was einem Berufsverbot gleichkommt. Beides ist bislang allerdings noch nicht angeordnet worden. 

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