VonCarl-Christian Eickschließen
Der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags hat sich mit den Schwarzbauten in Wolfratshausen befasst. Das Ergebnis ist eine „Maßgabe“ an das Kreisbauamt.
Wolfratshausen/München – „Der Abriss der Häuser erscheint unausweichlich“: Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des bayerischen Landtags, gemeinhin Petitionsausschuss genannt, hat sich am Mittwochmorgen mit den Schwarzbauten am Isarspitz im Wolfratshauser Stadtteil Weidach befasst. Die drei vermieteten Einfamilienhäuser sollen auf Geheiß der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt in Bad Tölz wieder dem Erdboden gleich gemacht werden (wir berichteten).
Gegen diese Entscheidung wehrte sich der Bauherr aus Geretsried vor Gericht – und mit einer Beschwerde über die Kreisbehörde, die er an den Petitionsausschuss richtete. Doch vom 14-köpfigen Gremium kann er keine Hilfe erwarten. Der überparteilich besetzte Ausschuss, so Berichterstatter Benjamin Miskowitsch (CSU) gegenüber unserer Zeitung, macht sich stattdessen für die Mieter stark.
Abriss der Schwarzbauten in Wolfratshausen wohl „unausweichlich“: Ausschuss macht sich für Mieter stark
Laut Maya Mantel, Leiterin des Kreisbauamts, weichen die Gebäude am Isarspitz 24, 24a und 25 komplett von der ursprünglich erteilten Baugenehmigung ab. Rückendeckung bekam Mantel vom Verwaltungsgericht (VG) sowie vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Beide wiesen unisono die Klage des Bauherrn ab, der im Nachhinein eine Baugenehmigung für die drei Einfamilienhäuser erstreiten wollte. Der 1. Senat des VGH sagte schließlich in letzter Instanz Nein zu dem Ansinnen.
Können die Gewaltenteilung nicht ad absurdum führen.
Eine halbe Stunde diskutierte der Petitionsausschuss am Mittwoch die Causa Isarspitz. Schon im Vorfeld hatte Miskowitsch, Landtagsabgeordneter aus dem Stimmkreis Fürstenfeldbruck, betont: Zum einen sei der Fall „juristisch durchdekliniert“ – und zum anderen lehne die Stadt Wolfratshausen die nachträgliche Legalisierung des Verbotenen mittels der Aufstellung eines Bebauungsplans ab. Sprich: Der Petitionsausschuss könne weder „die Gewaltenteilung ad absurdum führen“, noch die Kommune (sie hat laut Baugesetzbuch die Planungshoheit) zwingen, Baurecht zu schaffen.
Schwarzbauten in Wolfratshausen: Politiker plädieren für einjährige Schonfrist für die Mietparteien
Der Vorschlag, den Miskowitsch dem Ausschuss unterbreitete, lautet wie folgt: Ab heute wird den drei Mietparteien ein Jahr Zeit gegeben, um neuen Wohnraum zu finden. „Die Maßgabe – das ist als eindringlicher Appell zu verstehen“ – an das Kreisbauamt in Bad Tölz heißt: In der Abrissanordnung sollte der Termin 1. Oktober 2023 stehen.
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„Zwingend gebunden“ sei die Untere Bauaufsichtsbehörde nicht an diese Maßgabe, doch Miskowitsch geht mit Blick auf den Mieterschutz davon aus, dass das Kreisbauamt sich dem Appell der Landespolitiker nicht verschließen wird. Das Votum des Gremiums fiel einstimmig aus.
Der Abriss der schmucken Einfamilienhäuser sei mit höchster Wahrscheinlichkeit „unausweichlich“, bilanziert der Mammendorfer. Es sei denn, dass es im Wolfratshauser Stadtrat zu einem Meinungsumschwung kommen würde – und für die besagten Grundstücke, die im Außenbereich liegen, doch ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Das hält Miskowitsch angesichts einer unmissverständlichen Stellungnahme aus dem Wolfratshauser Rathaus jedoch für „eher unwahrscheinlich“.
Schwarzbauten in Wolfratshausen: Landrat Niedermaier - Bauherr hat Gesetze „gröbest missachtet“
Eine zweite mögliche Option: Die Untere Bauaufsichtsbehörde „könnte noch einmal prüfen“, ob die Häuser auf ein zulässiges Maß „zurückgebaut werden können“. Dies haben sowohl Kreisbauamtsleiterin Mantel als auch Landrat Josef Niedermaier bislang kategorisch ausgeschlossen. Der Bauherr, so Niedermaier wörtlich, habe „gröbest die Gesetze missachtet“ und gemeint, „dass er damit durchkommen wird“.
Schwarzbauten: Bauherr zahlte nach eigenen Worten bereits 50.000 Euro Bußgeld
Ein Jahr Schonfrist für die Bewohner der Häuser – die gilt gemäß der Maßgabe der Landtagsabgeordneten auch für den Bauherrn, der somit weitere zwölf Monate Miete einstreicht. „Das müssen wir in Kauf nehmen“, räumt Miskowitsch ein.
Er unterstreicht, dass es bei der salomonischen Lösung primär um die Mietparteien gehe: „Die drei Familien können am wenigsten für die Misere, die haben nicht gewusst, dass man ihnen Schwarzbauten vermietet.“ Der Bauherr, der bereits 50 000 Euro Bußgeld zahlen musste, sei mit dem drohenden Abriss seiner Immobilien (der Geretsrieder investierte nach eigenen Angaben rund 2,5 Millionen Euro) „schon sehr bestraft“, meint der CSU-Politiker.
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Im Landratsamt hält man sich mit einer Reaktion auf die Maßgabe des Petitionsausschusses noch zurück. „Wir warten die offizielle Stellungnahme ab“, so Behördensprecherin Marlis Peischer gegenüber unserer Zeitung. „Alle Beteiligten bekommen innerhalb von zwei Wochen einen Abdruck“, kündigt Miskowitsch an. Der Bauherr selbst äußerte sich auf eine Anfrage per E-Mail nicht. Sollte ihm eine Abrissanordnung zugestellt werden, kann er Rechtsmittel dagegen einlegen. (cce)
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