Richter und Staatsanwalt leicht verdutzt

242 Handys gestohlen? Ex-Mitarbeiterin vor Gericht - „Einer von euch beiden muss lügen“

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Eine ehemalige Mitarbeiterin eines Wolfratshauser Handyladens musste sich vor dem Amtsgericht verantworten.
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Im Amtsgericht Wolfratshausen ging es kürzlich um Geschäfte mit gestohlenen Mobiltelefonen: Eine Ex-Mitarbeiterin eines Handyladens sollte 242 Geräte unberechtigt an sich genommen haben.

Wolfratshausen – 242 Mobiltelefone soll eine ehemalige Mitarbeiterin eines Wolfratshauser Handyladens in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren unberechtigt an sich genommen und an einen Kollegen in Starnberg weitergegeben haben. Dieser habe die Handys weiterverkauft, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Nun wurde eine Verkäuferin (35) aus Berg wegen veruntreuender Unterschlagung zu 3600 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze) verurteilt. Der mitangeklagte Starnberger (32) bekam wegen gewerbsmäßiger Hehlerei neun Monate Gefängnis aufgebrummt, die das Gericht für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte.

Amtsgericht in Wolfratshausen: Ex-Mitarbeiterin soll 242 Handys aus Laden geklaut haben

Von der enormen Menge angeblich entwendeter Handys blieben in dem Prozess vor dem Wolfratshauser Amtsgericht nicht mehr viele übrig. Bevor die Beschuldigten sich zu den Vorwürfen äußern konnten, machte ihnen der Staatsanwalt im Rahmen eines Rechtsgesprächs – also unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ein Angebot, das einen regen Austausch zwischen den Beteiligten nach sich zog.

Mehrmals besprach sich der Verteidiger des Starnbergers mit seinem Mandanten auf dem Gerichtsflur, zwischendurch steckten beide Rechtsanwälte die Köpfe zusammen, ehe noch einmal jeder mit seinem Klienten separat eine verschwiegene Ecke im Gerichtsgebäude aufsuchte.

Als sie danach wieder in den Gerichtssaal schritten, wurde die Öffentlichkeit wieder zugelassen, und der Vorsitzende Richter diktierte ins Protokoll, was in der Zwischenzeit passiert war. Der Staatsanwalt hatte angeboten, die angeklagten Fälle um sage und schreibe 236 zu reduzieren. Vorausgesetzt, die Angeklagten räumen die verbleibenden sechs Taten ein.

Wolfratshausen: Angeklagte Fälle um 236 reduziert - Richter und Staatsanwalt verdutzt

Der Grund: Nur für diese sechs Fälle gab es Zeugen, die berichten konnten, wo und wie sie ihr neues Handy erworben hatten. „Ja, es war so“, räumte der Starnberger ein, dass die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anschuldigung recht gehabt hatte. „Ich habe die sechs Handys von ihr gekauft. Sie hat sie mir ins Geschäft gebracht.“ Zwischen Mitte 2017 bis Ende 2018 müsse das gewesen sein, so der Angeklagte, was sich zeitlich in etwa mit der Anklage deckte.

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Leicht verdutzt nahmen Staatsanwalt und Richter die Aussage der Verkäuferin zur Kenntnis. „Ich war das nicht, ich habe keinerlei strafbare Handlungen begangen. Ich habe nie ein Handy oder irgendwas anderes aus dem Laden gestohlen“, beteuerte die 35-Jährige. Stattdessen bezichtigte sie ihre frühere Chefin, in dubiose Geschäfte mit dem Mitangeklagten verwickelt gewesen zu sein. „Einer von euch beiden muss lügen“, stellte Richter Helmut Berger fest und ließ die Angeklagte wissen, dass sie sich womöglich auch schuldig gemacht habe, wenn sie um fragwürdige Handlungen ihrer Arbeitgeberin gewusst und nichts dagegen unternommen habe. Irgendwann wurde es dem Staatsanwalt, auf gut deutsch gesagt, zu blöd.

Verhandlung im Amtsgericht Wolfratshausen: Zeugen wieder nach Hause geschickt

„Mein Angebot ist an eine Frist gebunden“, warf der Anklagevertreter ein, „und die läuft bald ab.“ Nach einer erneuten Unterbrechung und einem weiteren Gespräch mit seiner Mandantin erklärte auch der Verteidiger der Verkäuferin: „Das Angebot wird angenommen.“ „Also, Sie haben die Handys aus dem Bestand genommen und zu dem Mitangeklagten gebracht“, vergewisserte sich der Richter, dass er die Einlassung richtig einordnete. „Ja“, antwortete die Angeklagte. „Ich habe mir nichts dabei gedacht.“ 100 Euro habe sie für ein Samsung-Handy bekommen, circa 300 für ein Apple iPhone.

Die Zeugen, die derweil im Gerichtsflur auf ihre Auftritte gewartet und sich über das ständige Rein und Raus gewundert hatten, konnten nur noch ihre Auslagen für die Reise nach Wolfratshausen geltend machen. Was sie zu erzählen hatten, interessierte niemanden mehr.

Mit seinem Urteil blieb Richter Berger unter dem Antrag des Staatsanwalts. Dieser hatte für den Mann ein Jahr und drei Monate Gefängnis beantragt, für seine Komplizin neun Monate, jeweils zur Bewährung, weil beide Angeklagten bisher strafrechtlich noch nicht aufgefallen waren. Allerdings ordnete das Gericht „die Einziehung von Wertersatz“ an, also die Summe, die sie mit ihren Geschäften „erwirtschaftet“ hatten. 1800 Euro muss die Frau zahlen, 3685 Euro der Mann. Das Gericht wertete zugunsten der Angeklagten, dass die Taten lange zurückliegen und dass „Sie dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart haben“.

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