Häuser müssen wohl bis 1. Oktober 2023 weg

Schwarzbauten: Schonfrist für Mieter und Bauherr - doch Abriss wohl „unvermeidlich“

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Der Petitionsausschuss des Landtags hat mit Blick auf die Schwarzbauten in Wolfratshausen eine „Maßgabe“ formuliert. Nun liegt der Ball beim Landratsamt.

Wolfratshausen/Bad Tölz – „Das Landratsamt wird der Empfehlung des Petitionsausschusses vollumfänglich nachkommen“: Das teilte die Pressesprecherin der Kreisbehörde in Bad Tölz, Marlis Peischer, am Freitag auf Nachfrage unserer Zeitung mit Blick auf die drei Schwarzbauten im Wolfratshauser Ortsteil Weidach mit. Das heißt: Den Mietparteien bleibt nun ein Jahr Zeit, sich jeweils eine neue Bleibe zu suchen.

Schwarzbauten in Wolfratshausen: Kreisbehörde reagiert auf „Maßgabe“ des Petitionsausschusses

Nachdem die Untere Bauaufsichtsbehörde den Bauherrn wie mehrfach berichtet aufgefordert hatte, die Einfamilienhäuser am Isarspitz 24, 24a und 25 bis spätestens 1. Oktober dieses Jahres wieder abzureißen, hatte er den Rechtsweg beschritten. In letzter Instanz wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage des Geretsrieders ab, im Nachhinein eine Baugenehmigung für die Häuser zu bekommen. Parallel reichte der Bauherr eine Beschwerde über das Landratsamt beim Petitionsausschuss des Landtags ein.

Schonfrist: Die Mieter in den drei Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen bekommen ab sofort zwölf Monate Zeit, jeweils eine neue Bleibe zu finden.

Schwarzbauten: Staatsregierung gab Stellungnahme zur Causa Isarspitz ab

Vor dessen Sitzung am vergangenen Mittwoch hatte die Staatsregierung eine Stellungnahme zur Causa Isarspitz abgegeben. Sie wies die Stadt Wolfratshausen darauf hin, dass es ihr möglich wäre, die Schwarzbauten nachträglich durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zu legalisieren. Mit Ausnahme der Grünen-Vertreter lehnten das alle Mitglieder des Bauausschusses des Stadtrats kategorisch ab.

Der Petitionsausschuss schlug sich schließlich auf die Seite der Mieter: Die Landespolitiker formulierten eine „Maßgabe“, so der CSU-Abgeordnete Benjamin Miskowitsch, an das Kreisbauamt: Den drei Mietparteien wird ein Jahr Zeit gegeben, um neuen Wohnraum zu finden. Dies, so Miskowitsch, sei als „eindringlicher Appell“ an die Behörde zu verstehen.

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Genau so wird’s nun gemacht. Laut Pressesprecherin Peischer wartet man auf das Protokoll der Sitzung des Petitionsausschusses – „in der Folge werden die einzelnen Punkte darin bearbeitet.“ Dazu gehört auch der „Appell“, erneut zu prüfen, ob die Häuser nicht auf ein legales Maß zurückgebaut werden könnten.

Schwarzbauten in Wolfratshausen: Abriss laut Petitionsausschuss wohl „unvermeidlich“

Die einjährige Schonfrist gilt auch für den Bauherrn. Ein Abriss der Häuser sei aber höchstwahrscheinlich „unvermeidlich“, so der Tenor im 14-köpfigen Petitionsausschuss. Sofern das Kreisbauamt eine förmliche Anordnung erlässt, müssen die drei Schwarzbauten spätestens am 1. Oktober 2023 von der Weidacher Landkarte getilgt sein.

Gegen die Abrissanordnung kann der Bauherr Rechtsmittel einlegen. (cce)

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Rubriklistenbild: © Sabine Hermsdorf-Hiss

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