Nach Vorfall in Chieming

„Wollen aufrütteln“: PETA begründet Anzeige gegen Hundebesitzer von Chieming – und nun?

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Nachdem in Chieming ein Besitzer seinen Hund im Auto ließ, während er Eis essen war, erstattete die Tierschutzorganisation PETA Anzeige (Symbolbild).
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Dass Autos sich im Sommer schnell erhitzen, dürfte bekannt sein. Dennoch werden immer wieder Babys oder Hunde in der lebensbedrohlichen Sauna auf Rädern zurückgelassen. Wegen eines Falls in Chieming erstattet PETA nun Anzeige gegen den Hundebesitzer. Im OVB-Gespräch erklärt PETA-Frau Jana Hoger, was die Organisation damit erreichen will. Inklusive Update der Staatsanwaltschaft.

Chieming – Über einen Bericht bei chiemgau24.de wurde die Tierschutzorganisation PETA auf einen Vorfall aufmerksam, beidem die Polizei einen Hund aus einem heißen Auto befreite, während der Besitzer Eis essen war. PETA erstattet Anzeige. „Für uns ist das ein wichtiges Thema. Gerade bei den sommerlichen Temperaturen passiert es leider sehr sehr häufig, dass Menschen ihre Hund im Auto zurücklassen und die Autos sich in kürzester Zeit aufheizen“, sagt Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA, im OVB-Telefonat.

Wir sehen hier eine Straftat, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, deshalb zeigen wir solche Fälle wie diesen in Chieming an. Zum einen, dass es bei der betreffenden Person nicht mehr vorkommt, zum anderen soll es auch eine abschreckende Wirkung für andere haben“, erklärt Hoger das Vorgehen von PeTA weiter, denn: „Es kann das Leben für Hunde kosten.“

Hitzeentwicklung im Auto

Bis zu drei Jahre Gefängnis oder 25.000 Euro Strafe

In einer Grafik von PeTA wird die Hitzeentwicklung beschrieben: Bei 38° Celsius Außentemperatur kann sich das innere des Autos in fünf Minuten auf 42° erhöhen, bei 34° Außentemperaturen klettert die Temperatur innerhalb von 30 Minuten auf 50°.

PeTA bezieht sich in der Anzeige dabei auf Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ Laut PeTA kann eine Strafe auch ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro sein.

*Update der Staatsanwaltschaft Traunstein*

Kontakt zum Besitzer hat PeTA nicht aufgenommen. „Das machen wir grundsätzlich nicht. Aufgrund von Medienberichten oder Informationen, die an uns herangetragen werden, erstatten wir dann Strafanzeige“, so Tierschützerin Hoger. In diesem Fall bei der Staatsanwaltschaft Traunstein. Diese entscheidet, ob es zu Ermittlungen kommt oder nicht. „Wir hoffen natürlich, dass unsere angezeigten Fälle verfolgt werden“, sagt Hoger.

PeTA geht es aber auch nicht nur um den Einzelfall und eine Strafe, sondern auch um etwas Grundsätzliches: „Unserer Meinung sollte überprüft werden, ist eine Person auch in der Lage, sich um Tiere zu kümmern. Wer sein Tier bei Hitze eine längere Zeit im Kofferraum lässt, da sollte ein Tierhalteverbot geprüft werden.“ Gerade in den Sommermonaten häufen sich die Anzeigen von PeTA gegen Personen, die ihre Tiere der Hitzegefahr aussetzen, Hoger: „Da gehen bei uns jede Woche Strafanzeigen raus, gerade am Wochenende, wenn die Leute Ausflüge machen.“

Die Erfolgsaussichten aus PeTA-Sicht schwierig vorherzusagen. Es immer eine Frage der Staatsanwaltschaft. „Wir wollen aufrütteln, damit Tiere geschützt sind“, schließt Hoger das Gespräch. Auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Traunstein schreibt deren Pressesprecher Rainer Vietze: „Der Fall wird hier genau geprüft. Aus der Anzeige ergibt sich aber bislang kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat. Die Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.“

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