- VonRudi Stalleinschließen
Eigentlich wollten die Zwillingsschwestern nur zwei Husky-Welpen kaufen. Dann aber ließen sie sich in dubiose Geldwäsche-Geschäfte verwickeln - und standen dafür nun vor Gericht.
Kochel am See/Wolfratshausen – Sie wollten zwei Husky-Welpen kaufen. Doch statt der Hundebabys bekamen zwei junge Frauen eines Tages Post von der Staatsanwaltschaft. Wegen leichtfertiger Geldwäsche mussten sich die Zwillingsschwestern (21) nun vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Sie wurden zu jeweils 24 Stunden Sozialdienst verurteilt.
„Der Wunsch nach zwei süßen Welpen hat einen bitteren Beigeschmack“, fasste der Staatsanwalt die Straftaten zusammen, in die die jungen Frauen, eine Köchin und eine Servicekraft, mit unglaublicher Naivität hineingeschlittert waren. Ende November 2017 waren die damals in Kochel am See lebenden Schwestern auf die Idee gekommen, sich Hunde zuzulegen. Im Internet wurden sie schnell fündig. Obwohl sie für jeden Vierbeiner gleich 300 Euro überwiesen hatten, warteten sie auf die Huskys vergeblich. Stattdessen seien weitere Geldforderungen gekommen. „Sie wollten immer mehr Geld, mal für den Tierarzt, mal für den Transport der Tiere“, erläuterte die Köchin. Daraufhin sei sie zwar einmal zur Polizei gegangen, doch deren Warnung, „aufzupassen, dass sie uns nicht verarschen“, hatte keine nachhaltige Wirkung.
Die jungen Frauen blieben in Kontakt mit den vermeintlichen Hundeverkäufern und ließen sich auf einen „riesengroßen Betrug“ ein, wie Richter Urs Wäckerlin treffend feststellte. Geld, das ihnen „Freunde der Verkäufer“ – so sei es ihnen erklärt worden – auf ihr Bankkonto überwiesen, hoben die jungen Frauen ab und schickten es mittels Western Union weiter an Empfänger in Frankreich und Kamerun. Die von völlig unbekannten Leuten – in der Hoffnung, dafür ebenfalls Hundebabys zu erhalten –, aufs Konto der Beschuldigten überwiesenen Beträge zwischen 160 und 830 Euro summierten sich schließlich auf insgesamt 8365 Euro – 13 Fälle gehen zu Lasten der Köchin, acht zu Lasten ihrer Zwillingsschwester.
Zwischendurch habe sie schon mal gedacht: Da stimmt was nicht, sagte die Servicekraft. Aber die Hoffnung, dass mal Hunde kommen, habe alle Bedenken überlagert. Heute räumen beide Angeklagten ein, mit der ganzen Sache „sehr dumm und naiv umgegangen“ zu sein.
Lesen Sie auch: Isar-Verordnung: Über 70 Einwände
„Sie haben beide sehr leichtfertig gehandelt, nachdem Sie selbst abgezockt worden sind, und haben dann einfach immer weiter gemacht und den Betrügern geholfen, ihr Werk zu verrichten“, stellte Wäckerlin fest. „Wenn wildfremde Leute Geld haben wollen, sollten in Zukunft alle Alarmglocken angehen, bevor sie x-Tausend Euro um die Welt schicken“, mahnte der Richter, nachdem er die Angeklagten zu jeweils 24 Stunden Sozialdienst verurteilt hatte.