Gesundheitsbehörde genehmigt Hirnforschung bis Ende November 2023

Bremen: Affenversuche an der Uni bleiben erlaubt

+
Die Affenversuche für die Hirnforschung an der Uni sind bis November 2023 genehmigt.
  • schließen

Die Affenversuche zur Hirnforschung an der Bremer Uni bleiben weiter erlaubt. Die Gesundheitsbehörde erteilte die entsprechende Genehmigung.

Bremen – Die einen setzen große Hoffnung in die Hirnforschung an Makakenaffen, um irgendwann bei Krankheiten wie Demenz, Parkinson, ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) oder auch Epilepsie helfen zu können. Die anderen lehnen die Versuche aus Tierschutzgründen ab. Jetzt hat die Gesundheitsbehörde der Universität Bremen nach langem Zögern die Forschung mit Affen bis Ende November 2023 genehmigt. Nichts anderes habe man erwartet, betonte die Uni sinngemäß auf Nachfrage.

Affenversuche sind in Bremen umstritten

Die Versuche sind umstritten, Gegner sehen das Leid der Tiere, bezweifeln den Nutzen. Auch die rot-grün-rote Regierung in Bremen sieht die Versuche kritisch, ebenso wie der Tierschutzverein und Teile der Opposition. Neurowissenschaftler Prof. Andreas Kreiter (59) hingegen argumentiert, die Tierversuche seien unverzichtbar für die Hirnforschung. Es gebe bislang keine wissenschaftlich anerkannten Alternativen, um zu verstehen, wie im Gehirn Wahrnehmung, Aufmerksamkeit oder Gedächtnis entstünden. Mit seiner Hirnforschung an der Uni prallt Kreiter praktisch seit Beginn 1988 auf Widerstände. Immer wieder sieht er sich Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt. Mehrfach zogen er und die Uni vor Gericht, um die umstrittenen Affenversuche fortsetzen zu können. Immer wieder bekam er vor Gericht Recht.

Verwaltungsgericht: Behörde hat Forschungsergebnisse „nicht ansatzweise“ gewürdigt

So hatte das Verwaltungsgericht zuletzt im Februar Kreiters Eilantrag auf Fortsetzung der Versuche bis November 2022 stattgegeben und der Behörde von Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) sozusagen eine schallende Ohrfeige verpasst. Die Behörde habe „nicht hinreichend wissenschaftlich fundiert“ argumentiert, die Forschungsergebnisse „nicht ansatzweise“ gewürdigt und „die Entscheidung über den Verlängerungsantrag des Antragstellers bewusst rechtswidrig verzögert“. Der Behörde blieb daher nun nicht viel anderes übrig, als auch die zweite Verlängerung bis Ende November 2023 zu genehmigen.

Dann dürfte es spannend werden, denn derzeit arbeitet Kreiter mit der dreijährigen Genehmigung aus 2018 – plus zweimaliger Verlängerung. Für die Zeit nach November nächsten Jahres muss der 59-Jährige einen ganz neuen Antrag stellen. Da hält das überarbeitete Tierschutzgesetz einige Stolpersteine bereit. Durfte die Behörde bisher lediglich prüfen, ob die wissenschaftliche Begründung für die Affenversuche plausibel ist, kann sie dann auch inhaltlich prüfen, bestätigte Ressortsprecher Lukas Fuhrmann auf Nachfrage. Unter anderem gehe es dabei dann um die ethische Vertretbarkeit.

Die Hirnforscher arbeiten nach eigenen Angaben im Labor etwa zehn Jahre mit einem Affen. Dann werde das Tier eingeschläfert und untersucht. Im Jahr sterbe im Durchschnitt ein Affe.

Kommentare