Pandemie

Senat beschließt neue Corona-Regeln für Bremen

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Der Senat in Bremen hat neue Corona-Regeln erlassen und alte angepasst. Unter anderem soll die Maskenpflicht in Bus und Bahn weiterhin gelten.

Bremen – Der Senat in Bremen um Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hat die Corona-Regeln für Bremen und Bremerhaven verlängert und angepasst. Sobald die Bremische Bürgerschaft zugestimmt hat, können die neuen und angepassten Corona-Regeln in Bremen und Bremerhaven in Kraft treten.

Die sogenannte Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung gilt dann weiter bis zum 15. September, wie es in einer Pressemitteilung des Senats heißt. Für weitere Regeln im Corona-Herbst 2022 wird in Zukunft dann das neue und in der Kritik stehende Infektionsschutzgesetz maßgeblich sein. Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatten das Gesetz jüngst vorgestellt.

Corona-Regeln in Bremen: Maskenpflicht in Bus und Bahn wird auch für das Personal gelten

Demnach wird es eine Pflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtung geben, entweder eine K95/N95-Maske oder deine FFP2-Maske zu tragen – vorausgesetzt sie haben Kontakt zu den dort lebenden Risikopatienten. Darüber hinaus soll es keine Verpflichtung mehr für Pflegeeinrichtung geben, Besucher auf Impf-, Genesenen- oder Teststatus zu überprüfen. Dies soll in Zukunft aber stichprobenartig weiterhin erlaubt bleiben.

Die Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt weiterhin erhalten. (Archivbild)

Auch wird es bei den Corona-Regeln in Bremen weiterhin eine Isolationspflicht für Infizierte geben. Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage. Wer Symptome hat, muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.

Corona-Regeln in Bremen: Hier werden Maskenpflicht und Testpflicht gelten

  • In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards „KN95/N95“).
  • Im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal.
  • In Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.
  • In Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
  • In Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.
  • In Justizvollzugsanstalten.

Im kleinsten Bundesland Bremen lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch, 10. August 2022, bei 346,4 und damit niedriger als in der Vorwoche (499,9). 681 neue Fälle wurden dort gemeldet. Ebenso gemeldet: ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion.

Rubriklistenbild: © SIna Schuldt/dpa

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