Bahn-Chaos

GDL-Streik legt S-Bahn in Hamburg lahm – darf ich jetzt zu Hause bleiben?

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Der GDL-Streik, der am Dienstagabend startet und bis Freitag andauert wird, hat starke Auswirkungen auf den S-Bahn-Verkehr in Hamburg.

Hamburg – Erneut hat die GDL zum Streik aufgerufen. Dieses Mal soll der Personenbeförderungsverkehr ab dem 24. Januar 2024 ab 2 Uhr bestreikt werden. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf den überregionalen Bahnverkehr. In Hamburg werden auch dutzende S-Bahnen ausfallen, dies befürchtet zumindest die Deutsche Bahn (DB) und informiert ihre Fahrgäste vorsorglich vorab.

GDL-Streik und die S-Bahn in Hamburg – Deutsche Bahn informiert ihre Fahrgäste

Wie auch bei vorherigen Streik-Aktionen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) wird der kommende Streik, der von Mittwochabend bis einschließlich Donnerstag andauern wird, starke Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr in Hamburg haben.

Dabei sind, wie auch bei vorherigen Streiks, nur die S-Bahnen in Hamburg betroffen. Die S-Bahn Hamburg selbst rät Fahrgästen dazu, auf U-Bahnen des HVVs oder auf Busse umzusteigen.

Der GDL-Streik hat auch starke Auswirkungen auf den S-Bahn-Verkehr in Hamburg. (Archivfoto)

Die GDL streikt: Ich komme nicht zur Arbeit, darf ich zu Hause bleiben? Das sagt der Experte

Wer aber nun einfach zu Hause bleibt, weil seine S-Bahn nicht fährt, kann mächtig ärger mit seinem Arbeitgeber bekommen. Heiko Hecht von der Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg, rät Arbeitnehmern, sich unbedingt eine alternative Route zum Arbeitgeber zu suchen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich selbst darum kümmern, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, so der Fachanwalt von der Kanzlei Hecht & Kollegen.

Wer aufgrund des Streiks nun zu spät zur Arbeit erscheint, muss dies rechtzeitig dem Arbeitgeber melden. Entweder telefonisch, oder falls man niemanden erreicht, per E-Mail. Falls man dies nicht tut, könnte man das Risiko einer Abmahnung eingehen. Wer zu spät zur Arbeit erscheint, könnte ebenfalls damit rechnen, dass er die versäumte Zeit nacharbeiten muss oder diese von Lohn abgezogen bekommt.

Rubriklistenbild: © Maurizio Gambarini/dpa

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