Verkehr im Winter

ADAC Hessen warnt: Hier kann Faulheit teuer werden

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Winterreifen drauf, Frostschutz eingefüllt? Der Winter ist da und auf den Straßen könnte bald Glätte drohen. Der ADAC Hessen gibt Tipps.

Hessen - Wenn der erste Schnee des Jahres vor der Tür steht, bleiben Autofahren glatte Straßen meist nicht mehr lange erspart. Das gilt für die Stadt, aber ganz besonders auch in den höheren Lagen: etwa im Taunus, in der Rhön und im Odenwald. Doch nicht nur Glatteis bei Minusgraden, sondern auch überfrierende Reifglätte kann bereits gefährlich werden, warnt der ADAC Hessen-Thüringen. Nicht selten häufen sich beim ersten Schneefall im Winter die Unfälle auf den Straßen.

Fahrzeugbesitzer sollten daher nicht bis zum ersten Schnee warten, um die Winterreifen aufzuziehen, rät der ADAC. Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, hat nicht nur einen erheblich längeren Bremsweg, sondern muss bei einem Unfall auch mit Konsequenzen rechnen. „Winterreifen mit ausreichend Profiltiefe sind ein Muss. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit nicht wintertauglichen Reifen unterwegs ist, riskiert schwere Unfälle und muss damit rechnen, dass in diesem Fall die Leistungen der Kaskoversicherung gekürzt werden können“, warnt Oliver Reidegeld, Sprecher des ADAC Hessen-Thüringen.

Wenn der Winter naht, müssen sich Autofahrer auf glatte Straßen und schlechte Sicht vorbereiten.

ADAC Hessen: „Bloß ein Gucklock freikratzen reicht nicht“

Die häufigste Pannenursache im Winter: eine schlappe Autobatterie. Besonders ältere Starterbatterien schwächeln häufig bei niedrigen Temperaturen, gerade dann braucht der Motor aber mehr Strom zum Starten. Gibt es mit der Batterie schon vor dem Wintereinbruch Probleme, sollten Fahrzeugbesitzer vorsorglich eine Werkstatt aufsuchen.

Nicht unwichtig ist im Winter auch eine gute Sicht, besonders wenn Nebel über der Straße hängt oder starker Schneefall die Sicht einschränkt. Dafür müssen natürlich die Lichtanlagen funktionieren. Und die Scheiben müssen frei sein: „Ist die Scheibe zugefroren, müssen Autofahrer vor der Fahrt zum Eiskratzer greifen. Bloß ein Guckloch freikratzen reicht nicht“, sagt ADAC-Sprecher Reidegeld. Sind die Scheiben nicht ausreichend freigekratzt, kann auch ein Bußgeld von 10 Euro drohen.

Schlechte Sicht ist auch schlecht für den Geldbeutel: Mitunter können Bußgelder drohen

Wer es eilig hat, kann eine Wärmflasche auf das Amarturenbrett legen, welche die Scheibe von innen antaut. Aber Achtung: Nicht direkt auf die Scheibe legen, denn die kann durch den Temperaturschock reißen. Wer sich morgendliches Kratzen ersparen möchte, kann zu Frostschutzfolien greifen, die außen auf die Scheibe gelegt werden.

Ein Bußgeld droht auch dann, wenn Autodach, Motorhaube und Scheinwerfer nicht genügend von Schnee befreit sind. 25 Euro kann das kosten. Für ein Kennzeichen, das wegen Schnee unlesbar ist, müssen 5 Euro Strafe gezahlt werden. Teuer wird es auch, wenn die Geschwindigkeit nicht an die Wetterbedingungen angepasst wird. Wer etwa bei Nebel oder Schnee zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro inklusive Punkt in Flensburg rechnen.

Einen weiteren Tipp hat Oliver Reidegeld vom ADAC Hessen: „Wer auf der Straße auf Räum- und Streufahrzeuge trifft, sollte davon absehen, diese zu überholen. Vor diesen Fahrzeugen ist die Fahrbahn häufig glatt. Das Überholen ist daher riskant und führt nicht zum erhofften Zeitvorsprung.“ (smk)

Rubriklistenbild: © David Young/dpa

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