Ladezonen

Ärger über Parken auf Gehwegen in Kassel: Lieferfahrzeuge versperren häufig Schulwege

  • schließen

In Kassel ärgert man sich über die vielen Lieferwagen, die regelmäßig Bürgersteige blockieren. Diese sind oft sogar als Schulwege ausgewiesen.

Kassel – Der Fahrstil von Kurier- und Lieferdiensten hat in Kassel schon oft für Unmut gesorgt. Zeitdruck und ein steigendes Paketaufkommen sind Mitursachen. Nachdem im Juni ein Fünfjähriger auf dem Gehweg in der Mergellstraße in Kirchditmold von einem DHL-Fahrer angefahren wurde (HNA berichtete), hat sich ein Leser an die Redaktion gewandt, der vor allem das Gehwegparken der Lieferdienste für ein Risiko hält. Der Betroffene hat in den vergangenen Monaten etliche Lieferwagen in Kirchditmold und Bad Wilhelmshöhe fotografiert, die von der Stadt ausgewiesene Schulwege versperrten.

Weil er einzelne Anfeindungen erlebt habe, als er mittels der Fotos die Straßenverkehrsverstöße vom Ordnungsamt ahnden lassen wollte, will der Mann seinen Namen nicht in der Zeitung lesen. Aus seiner Sicht begehen die Lieferdienste auf Kosten der schwächsten Verkehrsteilnehmer „kalkulierte Rechtsverstöße“. Dies sei auf den Gehwegen, die Teil des städtischen Schulwegeplans der Grundschulen sind, besonders problematisch. Deshalb ärgere es ihn auch, wenn selbst Mitarbeiter der Stadt ihre Dienstfahrzeuge mitten auf Bürgersteigen abstellten, die die Stadt als Schulwege deklariert habe.

Beobachtet an der Mergellstraße: Ein DHL-Fahrzeug steht auf dem Schulweg vor der Grundschule Kirchditmold.

Ärger über Lieferfahrzeuge in Kassel: Generelles Verbot von Parken auf Gehwegen

Die Straßenverkehrsordnung sieht ein grundsätzliches Verbot des Gehwegparkens vor. Es gebe nur in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Ausnahmen davon zu erlauben, so ein Sprecher der Stadt. Darunter falle eine entsprechende Beschilderung, die das Gehwegparken für Fahrzeuge mit einem Gewicht bis 2,8 Tonnen zulassen könne. Zudem könne die Stadt individuelle Genehmigungen für Gehwegparken ausstellen – beispielsweise für Handwerker oder Pflegedienste. In jedem Fall müsse dabei aber eine Restgehwegbreite von 1,50 Metern gewährleistet sein.

Für die hier dargestellten Beispiele der Lieferfahrzeuge gelten diese Ausnahmen aber nicht. Insofern wäre nach Aussage der Stadt für das ordnungswidrige Gehwegparken ein Verwarngeld von 50 bis 55 Euro fällig. Werden zudem andere Verkehrsteilnehmer behindert, könne ein Bußgeld von bis zu 100 Euro verlangt werden.

Beobachtet an der Kunoldstraße: Ein DHL-Fahrzeug auf dem Bürgersteig, der als Schulweg dient.

Lieferfahrzeuge parken auf Gehwegen in Kassel: „Ordnungswidriges Halten“

Bei der Art der Verstöße, die durch den Lieferverkehr begangen werden, handelt es sich nach Auskunft der Stadt meist um ordnungswidriges Halten beziehungsweise Parken auf Gehwegen, Radwegen oder gemeinsamen Geh- und Radwegen. Auch unzulässiges Parken in zweiter Reihe sei zu beobachten.

„Parkverstöße von Lieferdiensten sind kein neues Phänomen“, so der Stadtsprecher weiter. Die Stadt begegne dem verkehrsrechtlichen Fehlverhalten, indem künftig mehr Kurzpark- und Ladezonen eingerichtet würden. Wo bereits heute ein Bedarf dafür bestehe, würden diese angeordnet. Hinzu kämen verstärkte Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung und die Stadtpolizei.

Städtische Dienstfahrzeuge auf Gehwegen: Autos von Kasselwasser und des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes parkten im Juni auf dem Bürgersteig der Zentgrafenstraße, der als Schulweg ausgewiesen ist.

Schulwege in Kassel dürfen nicht von Lieferfahrzeugen blockiert werden

„Schulwege genießen eine besondere Priorität“, so der Stadtsprecher weiter. Die Kontrollen erfolgten „abhängig von den verfügbaren personellen und zeitlichen Ressourcen sowie dem sonstigen Einsatzgeschehen“.

Zu den städtischen Dienstfahrzeugen, die der Leser auf der Zentgrafenstraße in Höhe der Einmündung Riedelstraße auf einem Schulweg fotografiert hatte, äußerte sich der Rathaussprecher ebenfalls. Für solche Fahrzeuge gebe es in der Regel eine Ausnahmegenehmigung, damit die Kollegen sich um Baustellen kümmern könnten. Die Bescheinigung sei in diesen Fällen hinter der Windschutzscheibe zu finden. Der jeweilige Fahrer könne selbst entscheiden, ob es notwendig sei, auf dem Gehweg zu parken oder nicht.

„Inwieweit sich der Fahrer des Kasselwasser-Fahrzeuges falsch verhalten hat, wird intern geprüft.“ Der Hinweis werde zum Anlass genommen, die Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren, wie mit Dienstfahrzeugen im öffentlichen Raum umzugehen sei. (Bastian Ludwig)

In der Kassler Nordstadt verletzen sich vier Personen bei einem Auffahrunfall.

Rubriklistenbild: © privat

Kommentare