VonPetra Zeichnerschließen
Es müssen unmissverständliche Regeln her, die die Beteiligung der Behindertenarbeitsgemeinschaft festschreiben.
Die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (Fbag) ist von der Stadt übergangen worden, und das nicht zum ersten Mal. Die Dezernate, in deren Aufgabengebiete das Thema Barrierefreiheit hineinreicht, müssen sich fragen: Woran liegt es, dass die Vertretung Frankfurter Menschen mit Behinderung offenbar ungenügend in Planungen einbezogen wird, wenn es um den Umbau von Straßen oder Plätzen geht?
Dabei ist es nicht so, dass die Stadt die Barrierefreiheit unter den Tisch fallen lässt. Mitnichten: Es werden sukzessive Haltestellen von Bahn und Bus umgebaut; es gibt die Stabsstelle Inklusion, die Projekte mit vorantreibt, etwa das Historische Museum Frankfurt zu einem inklusiven Ausstellungsort zu machen; es gibt die Internetseite frankfurt-inklusiv.de, die unter anderem über 5000 Adressen mit Informationen zur Barrierefreiheit in einem Online-Stadtführer vorhält.
Per Magistratsbeschluss ist die Fbag ein beratendes Gremium der Stadt. Was daraus folgt, ist jedoch nicht konkret definiert. Daraus lässt sich ableiten: Es braucht klare Regeln, in welcher Weise und in welchen Situationen diese Beratung zu erfolgen hat. Ein zweiter Punkt ist: Eine hauptamtliche Stelle für die Arbeitsgemeinschaft wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Dass sich die Bürgermeisterin damit befasst, ist lobenswert. Es sollten Taten folgen.
