150.000 Euro gefordert

Angebliche Corona-Impfschäden: Frau will Schadensersatz von Biontech – und redet über zwei Stunden

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Im Prozess um Schadensersatz nach Covid-Impfschäden steht eine Entscheidung bevor. Die Klägerin leidet seit ihrer Impfung an Herzbeschwerden und Konzentrationsschwächen.

Frankfurt – Seit der Covid-Impfung leidet eine Frau unter schweren Herzproblemen, Leistungsminderungen und Konzentrationsstörungen. Das zumindest behauptet sie in ihrer Klage gegen den Impfstoff-Produzenten Biontech. Ihre Forderung nach Schadensersatz in sechsstelliger Höhe verhandelt das Landgericht Frankfurt seit Dienstag (23. Januar)

In einer ersten Anhörung, die ohne Öffentlichkeit stattfand, wurde die Klägerin befragt. Sie fordert vor Gericht eine Zahlung von 150.000 Euro und Informationen über die Entwicklung des Impfstoffs des beklagten Unternehmens, die ihr gemäß den Arzneimittelgesetzen zustehen würden. Das Landgericht Frankfurt will nach eigenen Angaben am 14. Februar eine Entscheidung fällen.

Wegen angeblichen Corona-Impfschäden fordert eine Frau Schadensersatz von Biontech. (Archivfoto)

Schaden durch Corona-Impfung? Frau sagt über zwei Stunden aus

Die Haftungsregeln für Covid-19-Impfstoffe sind grundsätzlich die gleichen wie für andere Medikamente, beispielsweise gemäß dem Arzneimittelgesetz oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn beispielsweise ein Produktionsfehler vorliegt. Wenn das Medikament fehlerhaft verabreicht wird, haftet die impfende Person.

Die Patientin gibt ausschließlich dem Impfstoff des Mainzer Pharmaunternehmens Biontech und dessen Nebenwirkungen die Schuld an ihren gesundheitlichen Problemen. In ihrer fast zweistündigen Aussage vor Gericht beschrieb sie diese ausführlich. Schon vor dem mehrfach verschobenen Prozess hatte sie großen Wert auf den Schutz ihrer Privatsphäre gelegt, weshalb in einer nichtöffentlichen Sitzung verhandelt wurde. Ob das Gericht im Februar bereits ein endgültiges Urteil fällen oder mit Beweisbeschlüssen weiter verhandeln wird, ist derzeit noch ungewiss.

Corona in Hessen

In Hessen sind seit dem Beginn der Corona-Pandemie bereits 866 Anträge auf Entschädigung gestellt worden, teilte das landesweit hierfür zuständige Regierungspräsidium Gießen mit. Dem Robert Koch-Institut zufolge wurden in Hessen seit Beginn der Pandemie mehr als 14,5 Millionen Corona-Impfdosen verabreicht. (dpa)

Vergleichbarer Klagen gegen Impfstoffhersteller abgewiesen

Der Prozess sollte im April des vergangenen Jahres als erster Prozess gegen einen Impfstoffhersteller beginnen. In der Zwischenzeit wurden bereits andere ähnliche Fälle verhandelt und Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden abgewiesen. In einem vergleichbaren Fall wegen eines mutmaßlichen Gesundheitsschadens durch eine Corona-Impfung ist am Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz ebenfalls im Februar ein Termin zur Urteilsverkündung angesetzt.

Die Erfolgsaussichten auf eine Entschädigung sind nach den Zahlen des in Hessen zuständigen Regierungspräsidiums Gießen eher gering. Von den 866 gestellten Anträgen wurden 31 genehmigt. 516 wurden abgelehnt und 297 werden noch bearbeitet. 22 weitere wurden wegen der Zuständigkeit abgegeben oder sind aus sonstigen Gründen obsolet. Anerkannt würden aber überwiegend die Folgen von Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen oder das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Nervenerkrankung, die im schlimmsten Fall zu einer Lähmung führen kann. (esa/dpa)

Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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