Verkehr

U-Bahnen und Trams fahren

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Viele Fernzüge stehen still, wenn die GDL es will.
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Vom Bahnstreik der GDL sind in Frankfurt voraussichtlich S-Bahnen und Regionalbahnen betroffen.

Die Lokomotivführer-Gewerkschaft GDL hat ihre Mitglieder von Mittwoch, 10. Januar, 2 Uhr, bis Freitag, 12. Januar, 18 Uhr, zum Streik aufgerufen. In Frankfurt sind laut der Nahverkehrsgesellschaft Traffiq aller Voraussicht nach Regionalzüge und S-Bahnen von dem Ausstand betroffen, nicht aber die Straßenbahnen, U-Bahnen und Busse.

Die U-Bahnen, Straßenbahnen und Buslinien würden im Fall eines Warnstreiks erfahrungsgemäß stärker genutzt, teilte Traffiq mit. Die U-Bahn-Linien U1, U2, U6 und U7 sollen deshalb bis Betriebsende mit Drei-Wagen-Zügen fahren. Der letzte Wagen werde in den Abendstunden nicht wie sonst üblich abgehängt.

Die Linien U2 und U7 können teilweise mit Vier-Wagen-Zügen verstärkt werden. Auf der Buslinie 61 zum Flughafen sollen den Angaben zufolge möglichst Gelenkbusse eingesetzt werden, da sie mehr Platz bieten.

Wer innerhalb von Frankfurt unterwegs ist, kann darüber hinaus seinen Weg mit dem Fahrrad zurücklegen. Bei Strecken von bis zu fünf Kilometer ist der Weg mit dem Fahrrad meist schneller als mit dem Auto inklusive Parkplatzsuche oder als mit dem Nahverkehr inklusive Wege zur Station. Leihräder sind von „Nextbike by Tier“ oder Call-a-Bike verfügbar.

Flixtrain ist eine Alternative

Mietwagen gibt es unter anderem bei Sixt, Hertz, Europcar etwa am Frankfurter Hauptbahnhof. Car-Sharing-Anbieter wie Share Now oder Book-and-Drive haben ebenfalls Fahrzeuge im Angebot.

Fernreisende können auf den Bahn-Konkurrenten Flixtrain umsteigen. Von Frankfurt aus sind unter anderem Berlin, Hannover, Stuttgart, Hamburg und Freiburg erreichbar.

Falls die geplante Fahrt mit der Deutschen Bahn wegen des Streiks ausfällt, könnten Reisende ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Bahn hebt die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen auf. Zugfahrten können und konnten auch auf Montag oder Dienstag vorverlegt werden.

Gebuchte Tickets lassen sich stornieren, ebenso Sitzplatzreservierungen. Wer mit dem Zug reist und zu spät ankommt, bekommt nach einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Reisende dürfen von der Fahrt zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen, falls klar ist, dass es mehr als eine Stunde Verspätung geben wird.

Das Fahrgastrechte-Formular der Bahn gibt es im Reisezentrum und am Informationsschalter oder online zum Herunterladen; bei Verspätungen auch direkt im Zug. Wurde das Ticket online oder mobil gekauft, kann die Entschädigung über die Bahn-App oder auf der Website der Bahn beantragt werden.

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